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Edith Sitzmann
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Edith Sitzmann von Gerhard R. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

unter
http://www.abgeordnetenwatch.de/anke_erdmann-413-44687--f319253.html#q319253

geht es um die Zusammenarbeit Bundeswehr-Schule.

Vor einem Truppenbesuch müssen in Schleswig-Holstein die Eltern informiert werden. Wenn Schüler/innen nicht teilnehmen möchten, reicht eine formlose Mitteilung aus, um Ersatzunterricht zu erreichen.
Ist das auch in Baden-W. möglich?
Falls nein: Warum nicht?

Im übrigen kann die bildungspolitische Sprecherin der Grünen im schl-h Landtag sich gut vorstellen, daß nach der Landtagswahl auch der Teilnahmezwang am Unterricht mit der Bundeswehr im Klassenzimmer abgeschafft wird.
Wird es auch in Baden-W. diese Abschaffung geben?
Falls nein: Warum nicht?

Können Gewissensgründe nach Artikel 4 Abs. 1 Grundgesetz(gewaltfreie Erziehung) im Einzelfall zur Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht mit der Bundeswehr führen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

besten Dank für Ihre Anfrage vom 12. Dezember bezüglich der Befreiung vom Unterricht bei Info-Veranstaltungen der Bundeswehr an Schulen.

Bisher besteht gesetzlich tatsächlich keine Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler von einer Unterrichtsstunde, an der Mitglieder der Bundeswehr mitwirken, befreit zu werden. Daher hat die grüne Landtagsfraktion bereits in der letzten Legislaturperiode gefordert, den seit 2009 bestehenden Kooperationsvertrag zwischen dem baden-württembergischen Kultusministerium und der Bundeswehr aufzukündigen.

Nun sind wir derzeit dabei die Kooperationsvereinbarungen zwischen Kultusministerium und Bundeswehr kritisch zu überprüfen und wollen in Gesprächen mit unserem Koalitionspartner ein Ende der Kooperationspflicht bis Ostern erreichen. Daher danke ich Ihnen für Ihre Anfrage und bitte Sie ein wenig um Geduld um uns die Möglichkeit zu geben auf Ihre Anregung hin auch die Frage, vor welchen Hintergrund eine Befreiung genehmigt werden könnte, neu zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Edith Sitzmann