Frage an Edith Sitzmann von Markus M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
Ich wende mich an Sie, in Ihrer Eigenschaft als Historikerin. Im Jahr 2005 wollte der damalige Bundesinnenminster Dr. Wolfgang Schäuble nach 60 Jahren die Akten zum NS-Archiv öffnen lassen, ließ es aber bleiben und verlängerte stattdessen die Sperrzeit um weitere 10 Jahre. Normal waren zum damaligen Zeitpunkt, dass brisannte Aktenbestände nach 50 Jahren für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wuden. Ich wollte Informationen über meine Vorfahren während der NS-Zeit. Das verwehrte mir aber das Staatsarchiv Freiburg.
Wer kann mir hier weiterhelfen? Wer hat hier was zuverbergen? Bitte sehen Sie dies besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Rassiesmusdebatte, die ohne eine ehrliche Bewältigung der Verganenheit nicht möglich sein könnte.
Wann werden die NS-Archive endich geöffnet?
mit freundichen Grüssen
Markus Möllinger
Sehr geehrter Herr Möllinger,
besten Dank für Ihre Anfrage vom 6. Dezember 2011, in der Sie sich darüber beklagen, dass Ihnen das Staatsarchiv Freiburg die Einsicht in personenbezogene Unterlagen aus der NS-Zeit verwehrt hätte. Nach Nachfrage meinerseits beim Staatsarchiv Freiburg wurde mir mitgeteilt, dass Sie dem Staatsarchiv Freiburg drei Anfragen gestellt hätten, zwei im Jahr 2008 und eine im Jahr 2010. Auf eine Anfrage aus dem Jahr 2008 erhielten Sie wie gewünscht die Kopie einer Entnazifizierungsakte. Die beiden weiteren Anfrage konnte das Staatsarchiv Freiburg nicht bedienen, da die gewünschte Unterlagen sich nicht im Staatsarchiv Freiburg befanden. Das Staatsarchiv Freiburg teilte Ihnen jedoch mit, dass Sie die Akten im zuständigen Bundesarchiv-Militärarchiv in Freiburg anfordern könnten bzw. Sie sich an das Regierungspräsidium Freiburg (Abt. 8) sowie an das Kultusministerium Baden-Württemberg (mögliche Personalakten verwahrende Stellen) wenden sollten. Eventuell liegt hier eine Verwechslung mit den Bundesarchiv-Militärarchiv vor, welches ebenfalls in Freiburg ansässig ist? Generell möchte ich noch anmerken, dass bei personenbezogenen Daten eine gesetzliche Sperrfrist von zehn Jahren ab dem Tod des Betroffenen gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann