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Edith Sitzmann
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Frage von Franz B. •

Frage an Edith Sitzmann von Franz B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Sitzmann,

ich möchte auf einen Missstand aufmerksam machen, der Mädchen u. werdende Mütter gesundheitlich gefährdet

Situation:
1. Laut Bundesgesetzblatt von 2009, S.2433 u.a. §4 ff,Link s.u.:
Auszug §4 Nutzungsverbot für Minderjährige
Die Benutzung von Anlagen nach §3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher UV-Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.
Quelle:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl109s2433.pdf%27%5D

2. Der Gesetzgeber droht mit bis zu 50.000 Euro Strafe
Quelle: http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/45682.php )

3. Der Missstand
Bei Umsetzung dieses Gesetzes werden Nagelstudios vergessen. Nagelstudios fallen auch unter §4 des in Punkt 1.beschriebenen Gesetzes "ähnliche Einrichtungen oder sonst öffentlich zugängliche Räume“
a) Mädchen u. werdende Mütter werden in Nagelstudios unkontrolliert schädlichen künstlichen UV- Strahlen zur Nagelmodelage ausgesetzt.
b) Studien zeigen: Geringste künstl. UV-Strahlung reicht aus, um Zellstrukturschäden der Haut zu verursachen. Die sich über Jahre aufsummierenden Strahlen können schwere Folgen für den Heranwachsenden haben. Die Haut vergisst nichts!

Ich bitte Sie nicht nur als besorgter Vater einer 17 jährigen Tochter, die bis jetzt ohne Schutzmaßnahmen in einem Nagelstudio einer künstlichen UV-Strahlung ausgesetzt wird, sondern auch als besorgter Bürger für andere Kinder und Eltern.

Ich bitte Sie um eine rasche Stellungnahme.
Tragen Sie mit dafür Sorge, dass dieser Missstand sofort abgestellt wird indem Nagelstudios die Auflage erhalten, für Jugendliche einen Handschutz zu verwenden damit die schädliche Wirkung von künstlicher UV-Strahlung abgewehrt wird

Jeden von uns trifft Schuld der hier tatenlos zusieht.

Jeder Tag zählt!

Vielen Dank
Dipl.-Ing. Franz Brockers

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Brockers,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Da das von Ihnen angesprochene Thema in der Zuständigkeit des Bundes liegt, habe ich Ihr Anliegen an die grüne Bundestagsfraktion mit Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Sobald ich eine Antwort habe, werde ich mich wieder bei Ihnen melden.

Mit freundlichem Gruß

Nadyne Dittmann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Brockers,

haben Sie nochmals herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Geduld.

Auch Nagelstudios müssen das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) einhalten, wenn sie UV-Bestrahlungsgeräte benutzen. Betreibt ein Nagelstudio diese Anlagen, dürfen gem. NiSG Minderjährige diese Anlagen in der Tat nicht benutzen.

Die Durchführung dieses Bundesgesetzes obliegt jedoch den Bundesländern, also der jeweils zuständigen Landesaufsicht. Bitte wenden Sie sich an Ihre Landesbehörde in Rheinland-Pfalz, falls ein Nagelstudio mit UV-Bestrahlungsgeräten diese Schutzbestimmungen von Minderjährigen nicht beachtet.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang zudem zu wissen, dass derzeit die UV-Schutzverordnung zwischen Bundesrat und Bundesregierung verhandelt wird und der Bundesrat weitreichende Abschwächungen der UV-Schutzverordnung fordert. Mit diesen Abschwächungen müssten z.B. Sonnenbank-Betreiber mit wenigen Sonnenbänken nur noch ein Warnschild aufhängen und keine Personenkontrollen mehr durchführen. Diese Abschwächungen lehnt die grüne Bundestagsfraktion ab, da die Ausnahmen die Schutzverordnung zahnlos machen würde. Da die Verordnung jedoch auf Verwaltungsebene geregelt wird, hat die grüne Bundestagsfraktion an dieser Stelle keine direkten Einflussmöglichkeiten.

Mit freundlichem Gruß
i.A.
Nadyne Dittmann