Frage an Edith Sitzmann von Stefanie M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
warum gibt es in Baden-Württemberg noch immer die sog. "5-Jahres-Frist" für befristet angestellte Beschäftigte im öffentlichen Dienst? Es erscheint auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wenig sinnvoll, eingearbeitete und qualifizierte Mitarbeiter nach 5 Jahren zu entlassen und die selben Stellen dann wieder mit neuen Mitarbeitern zu besetzen, die erst wieder eingearbeitet werden müssen. Können Sie sich für eine Änderung der Gesetzeslage stark machen? Selbst der Hinweis des Ministerpräsidenten auf geltende Gesetze (Anrecht auf unbefristete Verträge nach 5 Jahren) ist m.E. nicht haltbar, da die Stellen ja gerade eben nicht wegfallen, sondern einfach neu besetzt werden - eine unbefristete Anstellung also möglich wäre.
Sehr geehrte Frau Meißner,
vielen Dank für Frage, die ich hiermit beantworten möchte:
Die rechtlichen Grundlagen für die Befristung von Arbeitsverträgen werden bundesweit gesetzt, nicht in Baden-Württemberg. So ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz unter anderem geregelt, dass eine Befristung ohne sachlichen Grund für die Gesamtdauer von zwei Jahren bei höchstens drei Verlängerungen zulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber nicht bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestand. Dieses Gesetz wurde von Rot-Grün verabschiedet und findet weiterhin meine Zustimmung.
Die von Ihnen offensichtlich angesprochene Sonderregelung für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte ist ebenso bundesweit im Bundes-Angestelltentarifvertrag geregelt (SR 2y BAT). Hier geht es um Befristungen mit sachlichem Grund. Sie betrifft vor allem Angestelle an Universitäten, Universitätskliniken und in Forschungseinrichtungen. Bei diesen Forschungstätigkeiten ist es nach meiner Auffassung sinnvoll, dass ein Teil der Arbeitsplätze auf Zeit vergeben wird, um neuen Kräften des wissenschaftlichen Nachwuchses eine Chance zu geben. Bei anderen Aufgabenbereichen beurteile ich eine eventuell zunehmende Vergabe von befristeten Arbeitsverträgen kritischer.
Falls Sie mir Ihr Anliegen präziser beschreiben wollen, in welchen Bereichen die Anwendung der Sonderregelung aus Ihrer Sicht problematisch ist, können Sie sich gerne wieder an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann