Frage an Edith Franke von Oliver R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Dr. Franke,
bis zum 31. Dezember 2009 hat der Sächsische Landtag eine verfassungsgemäße Neuregelung des sog. Nichtraucherschutzgesetzes zu treffen. Wie lautet Ihr Standpunkt zum Ruchverbot in Sachsen? Welche Möglichkeit sehen Sie, dem Interesse vieler Nichtraucher an rauchfreien Gaststätten zu entsprechen und gleichzeitig die nikotinabhängigen Raucher nicht vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen? Ich bin neugierig auf Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß,
Oliver Riebl
Sehr geehrter Herr Riebl,
Ein solches Gesetz sollte keineswegs die freie Entscheidung des Einzelnen beeinträchtigen.
Ich bin der Meinung, dass das Nichtraucherschutzgesetz so, wie es zur Zeit umgesetzt wird eine Optimale Lösung für alle ist. Nichtraucher werden überall, sei es im Restaurant oder in der Disko, vom Rauch verschont und die Raucher haben in nahezu jedem öffentlichen Gebäude Raucherzimmer, in die sie für fünf Minuten verschwinden können.
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Edith Franke