Frage an Eberhard Rotter von Werner H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Rotter,
bekanntlich handelt es sich bei der Zahlung des Kindergeldes bei einem Durchschnittsverdiener nur zu ca. 40 Prozent um eine staatliche Unterstützungsleistung und zu ca. 60 Prozent um eine Steuerrückerstattung von den Familien zuviel bezahlter Steuern (Stichwort Günstigerprüfung - Freistellung des Existenzminimums). Meine Frage: Würden Sie sich nach Ihrer Wahl für eine Umstellung der bayerischen Finanzsoftware einsetzen, damit für die steuerzahlende Familie auch deutlich wird, wie hoch der staatliche Anteil an der sog. Familienförderung tatsächlich ist? Außerdem würde mich Ihre Stellungnahme zu der von Frau Merkel vorgeschlagenen 10 € Kinderkostengelderhöhung interessieren! Der Familienbund der Deutschen Katholiken kommt (nachzulesen auf der dortigen homepage) bei der Berechnung des verfassungsmäßig freizustellenden Existenzminimums angesichts der Steuererhöhungen der letzten Jahre (seit 1996 bzw. 2002) und der zusätzlichen Abgabenbelastungen für Familien (Pendlerpauschale, häusliches Arbeitszimmer, Studiengebühren, etc.) auf eine andere Zahl! Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Herr Hummel,
zehn Euro Kindergelderhöhung sind für die betroffenen Familien nicht sehr viel. Allerdings kostet uns auch dieser relativ geringe Zuschlag bundesweit fast drei Milliarden Euro pro Jahr. Die CSU fordert bekanntlich weitere Verbesserungen durch Anhebung des Kinderfreibetrages um 200 Euro pro Jahr und die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer.
Die Familienleistungen Bayerns, die insgesamt 862,5 Millionen Euro betragen, können sich sehen lassen. Allein die Kinderbetreuung machen 585 Millionen Euro pro Jahr aus. Unsere Familienpolitik steht für echte Wahlfreiheit. Die Familien sollen frei wählen können, ob zugunsten der Kindererziehung die Eltern ihre Erwerbstätigkeit zeitweilig einschränken oder ob sie Kinderbetreuung in Anspruch nehmen möchten. Ausbau der Kinderbetreuung und Gewährung eines Landeserziehungsgeldes (150 Millionen Euro pro Jahr) unterstützen junge Eltern bei beiden Familienmodellen.
Ab dem 01.01.2009 wird der Kreis der Bezugsberechtigten beim Landeserziehungsgeld auf 63 % aller Eltern durch Anhebung der Einkommensgrenzen angehoben.
Ich bin gerne bereit, mich dafür einzusetzen, dass unser Finanzministerium prüft, ob die bayerische Finanzsoftware so ausgestaltet werden kann, dass für die steuerzahlende Familie ersichtlich ist, wie hoch der staatliche Anteil an ihrer Familienförderung tatsächlich ausfällt.
Mit besten Grüßen
Ihr
Eberhard Rotter, MdL