Frage an Eberhard Rotter von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rotter,
ich möchte Sie fragen, ob Sie bereit wären, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß Bestechung und Vorteilsnahme in Regierungskreisen ganz deutlich bestraft werden kann und übergebührliche Vertretung von Einzelinteressen unterbunden.
1.) Offenlegungspflicht für Spenden und Nebeneinkünfte
2.) Die Annahme von Spenden oder überdurchschnittlich hohen Honoraren sollten geandet werden.
Strafe:
a) mit dem 4-fachen der Summe (Zahlung in den Steuertopf),
b) sofortige Entlassung + dem Verlust aller Rentenansprüche
Gültigkeit:
c) Gültig für alle, die in der Regierung gewählt sind, für deren Unternehmen und Organisationen oder all jenen, die bei Ihnen angestellt sind - auch ReferentInnen, SekretärInnen etc. , die man in seiner Position als Abgeordneter erworben hat!!!
MfG
KvBirgelen