Eberhard Diepgen
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Frage von Eva-Maria B. •

Frage an Eberhard Diepgen von Eva-Maria B. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Kollege Diepgen,

mit meiner Erststimme möchte ich unter anderem auch dazu beitragen, daß die unsägliche sog. Rechtschreibreform, im folgenden als "Neuschrieb" bezeichnet, zugunsten der bewährten Schreibung rückgängig gemacht wird.

Bekanntermaßen fordern und praktizieren die Beibehaltung der bewährten Schreibung nicht nur die weit überwiegende Zahl der deutschsprachigen Autoren sowie namhafte Sprachwissenschaftler, sondern auch ein nicht mehr zu übergehender Teil der meinungsbildenden Druckmedien wie (seit August 2000) die "FAZ", die seither meine Abonnementzeitung ist, und (seit August vergangenen Jahres) auch die gesamte Springer-Gruppe; "Spiegel" und "Süddeutsche" wollen noch die Ergebnisse der Tätigkeit des Rechtschreibrates abwarten, folgen aber mit ihren Hausorthographien - bis auf die nach Neuschrieb vorgesehene ss/ß-Schreibung - inzwischen auch weitgehend wieder den bewährten Regeln.

Nicht zuletzt verlangt die große Mehrheit der Bevölkerung die Rückkehr zu den bewährten Rechtschreibregeln im behördlichen und schulischen Bereich.

Für Sprachkundige und Sprachinteressierte ist der Neuschrieb ein Greuel, weil mit der gewollten Simplifizierung komplexer Sprachzusammenhänge zum vermeintlichen Wohle der Lernschwächeren sinnentstellende und etymologische Gegebenheiten mißachtende sowie grammatisch falsche künstliche Konstrukte enstanden sind, die zudem wichtige sprachliche Nuancierungen schlichtweg einebnen. Bezogen auf den Empfängerhorizont wird das Leseverständnis sogar erschwert, was schon der Blick auf die aberwitzigen Trennungsregeln nach Neuschrieb anschaulich verdeutlicht.

Ich möchte daher, um eine insgesamt wohlüberlegte (nicht nur: wohl überlegte?!) Wahlentscheidung treffen zu können, von Ihnen gerne wissen, welche Position Sie und Ihre Partei zu diesem Thema vertreten und welche Initiativen Sie diesbezüglich zu unternehmen gedenken.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Brömer, Rechtsanwältin

Antwort ausstehend von Eberhard Diepgen
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