Eberhard Diepgen
CDU
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Frage von Markus M. •

Frage an Eberhard Diepgen von Markus M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Diepgen !

Als Mitglied von Transparancy International wende ich mich heute mit folgenden Fragen an Sie:

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordneter zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?
5. Werden Sie das Informationsfreiheitsgesetz unterstützen, um damit die Rechte der Bürger zu stärken?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihr Engagement bei der Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Milde

Antwort von
CDU

1. Rechtsanwalt der Kanzlei Thümmel, Schütze und Partner

2.
- Vorsitzender des Vereins Käthe Kollwitz Museum - ( Museum in der Fasanenstraße, 10719 Berlin)
- Vorsitzender des Kuratoriums der Otto Beneke Stiftung ( Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Eingliederung von Zuwanderern und Ausländern/ Sprachkurse/Akademikerprogramm)
- Mitglied im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik
- Mitglied im Kuratorium des Vereins SYNANON - Leben ohne Drogen
- Mitglied im Kuratorium der Schulstiftung der EV. Kirche ( Träger ev. Schulen in Berlin/Brandenburg )

4. Ja

5. Der Bundestag hat bereits am 3. Juni 2005 das Informationsfreiheitsgesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 8. Juli 2005 zu. Es ist jedoch schon jetzt ist erkennbar, dass es einige Problemstellen gibt. Wegen unvollständiger oder nicht erteilter Auskünfte könnten die Kassen von konkurrierenden Krankenkassen, Ärzten, Klinikbetreibern und medizinischen Unternehmern verklagt werden, und wären somit fortwährenden Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt, die letztlich den Beitragszahler teuer zu stehen kommen und das gegenseitige Vertrauen der Selbstverwaltungspartner nachhaltig zerstören könnten. Ich bin daher der Meinung, dass die Entwicklungen um das Informationsfreiheitsgesetz genau geprüft werden müssen.

Mit freundlichem Gruß,

Eberhard Diepgen