Frage an Dragos Pancescu von Hans M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Pancescu,
wie Sie vielleicht schon gehört haben gibt es in Wildeshausen zur Zeit ein Bürgerbegehren über eine neu erlassene Satzung für die Burgwiese (Stadtpark).
Wie stehen Sie der direkten Beteiligung von Bürgern am politischen Prozess gegenüber?
Befürworten Sie Volksentscheide auf der Bundesebene bzw. würden Sie sich dafür einsetzen, dass diese eingeführt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
ich persönlich finde es immer richtig und wichtig wenn Bürger sich politisch aktiv beteiligen um Belangen in Ihrer Stadt, Gemeinde, Land oder im Bund Nachdruck zu verleihen und die Politik sollte dies selbstverständlich konstruktiv begleiten.
Bezüglich Volksentscheid auf Bundesebene kann ich folgendes sagen: Alle vier Jahre die Wahl zu haben, reicht nicht. Wir von Bündnis 90/Die Grünen wollen im Bund auch direkte Demokratie ermöglichen. Sie kann die repräsentative Demokratie gut ergänzen. Wir wollen, dass die Bevölkerung in Deutschland die Möglichkeit bekommt, wichtige Sachfragen rechtlich bindend selbst zu entscheiden. Es gibt sehr gute Erfahrungen mit direkter Demokratie aus den Bundesländern. Wir GRÜNE haben bereits mehrfach, auch zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in den Deutschen Bundestag eingebracht. Jedoch haben wir nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung erreicht. Aber wir lassen nicht locker bis eine dreistufige Volksgesetzgebung mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid Wirklichkeit wird. Wir sind der Meinung, dass unsere Demokratie durch die Einführung der Volksgesetzgebung auf Bundesebene lebendiger und bunter wird. Grundsätzlich sollen sich Volksentscheide auf alle Politikbereiche beziehen dürfen. Ein wirksamer Minderheitenschutz ist dabei für uns aber selbstverständlich. Auch Grundrechte und wesentliche Verfassungsprinzipien dürfen auch durch Volksentscheid nicht zur Disposition gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
D. Pancescu