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Dorothee Schlegel
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Frage von Edgar E. •

Frage an Dorothee Schlegel von Edgar E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Schlegel,

Ich habe bei meiner Krankenkasse die elektronische Gesundheitskarte abgelehnt. Verbunden damit ist, daß ich auch keine über die Verwaltung hinausgehende Daten in eine für mich nicht kontrollierbare Struktur gespeichert habe möchte. Ich sehe das als Teil meiner Selbstbestimmung an, besonders da es sich hier um sensible Daten dreht.

Die negative Folge davon ist, daß ich nun keinen Nachweis meiner Krankenversicherung beim Arzt vorlegen kann.
Das Verfahren sieht für diese Fälle einen "papiergebundenen Einzelnachweis" vor, der von vielen Krankenkassen mit unterschiedlichen Hürden belegt wird (z.B. muß man vorab den Arztbesuch melden, andere wiederum verlangen die umgekehrte Reihenfolge, man findet vielfach keine Hinweise zu diesen Möglichkeiten, die Gültigkeitsdauer wird begrenzt auf einen Tag usw.).

Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen verschärfen die Regeln dazu um Unwillige zu zwingen:
z.B. § 19 Absatz 2 des Bundesmantelvertrags – Ärzte (vom 1.1.2015)
Die Krankenkasse darf einen Anspruchsnachweis nach Satz 1 nur im Ausnahmefall zur Überbrückung von Übergangszeiten bis der Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte erhält... ausstellen.

Ich gehöre mit meiner Ablehnung zu den angeblichen 3% der Versicherten die keine eGK besitzen - das ist eine Minderheit. Ich glaube aber, daß viele einfach nur keinen Mut haben sich gegen dieses Kartell zu wehren.

Nur um ein Bild für diesen Eingriff zu geben: Daten haben für mich die gleiche Priorität wie mein Blut beim Blutspenden - ich gebe sie freiwillig oder nicht.

Hat meine Meinung dazu eine Berechtigung? Sollte es hier nicht eine gesetzlich verankerte Freiwilligkeit geben? Zähle ich als Mitglied der Versichertengemeinschaft weniger weil ich dazu eine andere Position beziehe und bin deshalb benachteiligt?

Mit freundlichen Grüßen
Edgar Ernst

Gute Informationen zu diesem Thema finden sich z.B. in der Zeitschrift Chip 01/2016 (Artikel: "Bürger aus Glas")

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Antwort von
SPD

Lieber Edgar,

vielen Dank für Deine Frage zur Gesundheitskarte. Zunächst einmal zählst weder Du noch zählt Deine Meinung weniger als andere. Als Bürger aus Igersheim unterliegst Du jedoch der deutschen Gesetzgebung – so wie ich. Auch ich muss mich an die deutschen Gesetze halten, obwohl mir nicht alle davon gefallen.

Als politisch engagierter Bürger brauche ich Dir nicht zu erklären, dass die Gesetze in Deutschland von der Legislative – also den frei gewählten Parlamenten – gemacht werden. In diesen Parlamenten entscheidet die Mehrheit der Abgeordneten. Das bedeutet, dass es auch eine Minderheit gibt – die Opposition – deren Vorschläge überstimmt werden. Die Meinung der Opposition ist genauso viel wert und hat selbstverständlich ihre Berechtigung. Denn sie ist eine notwendige und wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Die Gesetze werden jedoch in der Regel von der jeweiligen Regierungsmehrheit erlassen. Das mussten gerade wir als SPD-Baden-Württemberg lange Jahre schmerzhaft ertragen.

Der Bundestag hat am 3. Dezember 2015 das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen oder auch „E-Health-Gesetz“ (Drucksachen 18/5293 und 18/6905) beschlossen. Ziel ist es, dem stockenden Aufbau eines sicheren Datennetzes zur Übermittlung medizinischer Daten von Patientinnen und Patienten neuen Schwung zu geben.

Teile der Opposition im Deutschen Bundestag haben einen ähnlichen Standpunkt vertreten wie Du. Die Argumente wurden durchaus ernst genommen, Deine Skepsis in Bezug auf den Datenschutz kann ich gut nachvollziehen. Daher lag und liegt ein Hauptaugenmerk bei der Etablierung der Technik auf der Sicherheit der Daten der Patientinnen und Patienten. Wir schaffen in enger Abstimmung mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie eine digitale Infrastruktur, die vor dem Hintergrund von Sicherheitsaspekten ihresgleichen sucht.

Da ich selbst nicht Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages bin, habe ich mich nochmal bei den GesundheitsexpertInnen in unserer Fraktion rückversichert: In der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs ist es uns gelungen, die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten über ihre Daten zu stärken. Dafür wird ein starkes Sicherheitssystem entwickelt, das Zwei-Schlüssel-System. Der Patient hat mit der elektronischen Gesundheitskarte den einen Schlüssel in der Hand, und der Heilberufsausweis des Arztes oder des Apothekers sowie weiterer Berechtigter stellt den anderen Schlüssel dar. Nur mit beiden Schlüsseln wird man an die elektronische Patientenakte kommen.

Damit die Patienten die Hoheit über ihre Daten behalten, wird für sie das so genannte Patientenfach geschaffen. Das System sieht vor, dass die Daten aus der elektronischen Patientenakte in dieses Patientenfach übertragen werden können. Zugang zum Patientenfach haben die gesetzlich Versicherten über die elektronische Gesundheitskarte und sie entscheiden, was in dem Patientenfach gespeichert wird und was nicht. Es soll bis Ende 2018 eingeführt werden.

Ich habe mich auch mit meinen Kollegen aus Estland unterhalten, bei denen E-Health schon lange eingeführt ist. Sie haben gute Erfahrungen gemacht, von denen wir profitieren und lernen können und sollten.

Lieber Edgar, ich stelle mich Deinen Fragen und antworte Dir gerne und ausführlich. Dennoch ziehe ich den direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis dem Kontakt über eine doch sehr anonyme Onlineplattform vor. Sprich mich doch beim nächsten Mal einfach auf einer Veranstaltung oder beim nächsten SPD-Stammtisch an. Oder komm bei mir in Lauda im Wahlkreisbüro vorbei. Die Kontaktdaten hast Du, Renate Gaul sagt Dir gerne, wann ich vor Ort bin und ein Treffen möglich ist.

Mit solidarischen Grüßen
Dorothee