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Dorothée Menzner
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Frage von Heidemarie W. •

Frage an Dorothée Menzner von Heidemarie W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Menzner,

wie hält es DIE LINKE eigentlich mit mehr Demokratie und Volksabstimmungen?
Gerade wird uns einmal mehr bewiesen, dass das Volk letztlich alle (Fehl)Entscheidungen der Politik ausbaden muss. Sollte es da nicht wenigstens auch zu Themen mitreden dürfen, anstatt bloss immer die Katze im Sack wählen zu dürfen?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Wegener

Vielen Dank für Ihre interessante Frage.
Auf kommunaler Ebene gibt es ja bereits Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, was wir sehr begrüßen. Diese direktdemokratischen Abstimmungsverfahren sind unverzichtbar für die kommunale Selbstverwaltung und weiter auszubauen.
Deshalb fordert DIE LINKE:
Teilnahmemöglichkeit von Migrantinnen und Migranten aus Nicht-EU-Staaten an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden;
den Verzicht auf Ausschlusskataloge für die direkte Demokratie, sondern Plebiszite zu allen Fragen, zu denen die kommunalen Vertretungen Entscheidungen treffen können;
moderate Beteiligungsquoren von maximal 10 Prozent und deren deutliche Absenkung, je mehr Einwohnerinnen und Einwohner in der jeweiligen Kommune leben, sowie Entscheidungen auf Grund einfacher Mehrheiten;
einfache und kostengünstige Verfahren für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide;
barrierefreie Nutzung von elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten.

Was in Deutschland aber bisher, im Gegensatz zu vielen anderen Staaten und auch den meisten EU Staaten, nicht vorgesehen und möglich ist, sind direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten auf Bundesebene. So gibt es weder bundesweite Volksabstimmungen noch die Möglichkeit der Volksgesetzgebung.
Bei der Volksgesetzgebung entscheidet das Volk über Gesetze und Verfassung.
Volksgesetzgebung heißt für DIE LINKE: das Recht der Bürgerinnen und Bürger sich an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Wir wollen weg von einer Zuschauerdemokratie hin zu einer Kultur der Beteiligung und des Dialogs. Für uns ist es nicht hinnehmbar, das in der derzeit herrschenden parlamentarischen Demokratie der Wille des Volkes in wichtigen Fragen von der parlamentarischen Mehrheit andauernd ignoriert werden kann.
Als Beispiele möchte ich die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre, die Privatisierung der DB AG oder die Zustimmung zu Kriegseinsätzen nennen.
Daher fordert DIE LINKE., auch auf Bundesebene eine dreistufige Volksgesetzgebung zuzulassen. Diese würde aus drei gestaffelten Schritten, beginnend mit der Volksinitiative, gefolgt vom Volksbegehren und abschließend dem Volksentscheid, bestehen. DIE LINKE. hat hierzu - wie auch schon in den vergangenen Legislaturperioden die PDS - einen eigenen Gesetzesentwurf eingebracht. Die Grundforderungen darin sind:
Gesetzesvorlagen und Gegenstände der politischen Willensbildung können durch eine Volksinitiative von 100.000 Wahlberechtigten beim Deutschen Bundestag eingereicht werden.
Für den 2. Schritt – dem Volksbegehren – bedarf es einer Zustimmung von 1 Million Wahlberechtigten innerhalb von 6 Monaten (2 Millionen bei Grundgesetzänderung).
Entspricht der Deutsche Bundestag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Volksbegehren, so findet ein Volksentscheid statt, über den die Bürgerinnen und Bürger abstimmen und der bei Erfolg, dass heißt Mehrheit der abgegebenen Stimmen, auch für den Bundestag bindend ist.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort unsere Position ausreichend kenntlich gemacht zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Dorothée Menzner