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Dorothée Menzner
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Frage von Otwin S. •

Frage an Dorothée Menzner von Otwin S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Menzner,

In Niedersachsen droht mal wieder die Entwidmung einer Bahnstrecke. Es handelt sich um die seit 1997 stillgelegte Bahnstrecke Rahden-Sulingen-Bassum. Die Bahnstrecke bildete früher eine Direktverbindung zwischen den Großstädten Bielefeld und Bremen. Eine Reaktivierung war immer mal wieder im Gespräch, aber alle Versuche in dieser Hinsicht sind gescheitert, vor allem an der Ablehnung durch die Landesnahverkehrsgesellschaft bzw. durch die Niedersächsischen Landesregierung. Für den Raum Sulingen und seine Berufspendler wäre die Bahn aber eine ideale Anbindung an Bremen. Darüber hinaus könnte die Bahn als Entlastungsstrecke für den Güterverkehr mit den Seehäfen dienen. Und nicht zu vergessen wäre natürlich die Personenverkehrs-Direktverbinung Bremen-Bielefeld. Statt dessen aber findet eine schleichende Entwidmung der stillgelegten Strecke statt. Zuerst waren es nur Abbauten an Bahnübergängen, doch nun ist durch die Internetseite der Stadt Sulingen bekannt geworden, daß die Stadt den vollständigen Rückbau des Bahngeländes und die Bebauung mit Häusern und Straßen mit Hilfe von teils bereits bewilligten Zuschüssen vom Land und erwarteten Zuschüssen von der EU plant. Die Bahn ginge dabei durch eine Überbauung mit einer Straße für immer und alle Zeit verloren. Andere Lösungen, bei denen die Bahn reaktivierbar bliebe, lehnt Sulingens Bürgermeister in einer Stellungnahme in der Lokalpresse ab. Jetzt meine Fragen: Ist davon auszugehen, daß bereits ein Antrag auf Entwidmung gestellt wurde? Wer entscheidet über eine Entwidmung? das Eisenbahnbundesamt? Welche Rolle spielt dabei die Bahnflächen-Entwicklungsgesellschaft? Welche Möglichkeiten der Einflußnahme in dieser Hinsicht gibt es? Kann man die Entwidmung übrhaupt noch verhindern? Wie kann man erreichen, daß sich die Landes-LINKE mit dem Thema beschäftigt? Wie kann man eine öffentliche Stellungnahme der Landes-LINKEN dazu erreichen?

Mit freundlichen Grüßen,

Otwin Skrotzki

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Strotzki,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Bahnstrecke Rahden-Sulingen-Bassum. Gerade als niedersächsische Abgeordnete bedauere ich die Stilllegung dieser Strecke sehr. Ihre Einschätzung zur Wichtigkeit und der möglichen Zukunftsfähigkeit dieser Verbindung – nicht nur für den Seehafen-Hinterlandverkehr - sondern auch im Pendlerverkehr für Bremen und Bielefeld, teile ich gleichsam.

Leider wird Ihre und meine Auffassung für den niedersächsischen Anteil an dieser Strecke von Barenburg bis Bassum vom Aufgabenträger, der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen nicht geteilt. Erst eine Bestellung für einen Regionalverkehr auf dieser Strecke hätte wesentlich zum Streckenerhalt beigetragen. Weil diese Bestellung von Nahverkehrszügen zu meinem Unverständnis nicht erfolgte, wurde dann der Stilllegungsantrag durch den Netzbetreiber Deutsche Bahn AG gestellt und wegen fehlendem Zugverkehrs auch entsprochen.

Die Stilllegung einer Einbahnstrecke setzt einen formalen Rechtsakt nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) voraus. Wobei ich über die Eile des Stilllegungsantrages vom 11. Dezember 1997 und den Vollzug bereits am 30. Dezember 1997 sehr erstaunt bin. Eine Eisenbahnstrecke kann nach den Vorschriften des AEG nur dann endgültig stillgelegt werden, wenn sich innerhalb eines Jahres kein anderer Betreiber für die Infrastruktur findet. Dies war an dieser Stelle leider der Fall.

Eine Streckenstilllegung ist Voraussetzung für eine Entwidmung. Das bedeutet die Herausnahme einer Eisenahnstrecke aus der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung (was in einigen wenigen Fällen die Nutzung als Draisinestrecke oder Radwanderweg bedeuten kann). Die völlige Entwidmung als Verkehrsfläche impliziert dann aber, dass auf dieser Fläche andere Projekte wie Wohnungsbau oder Industrieansiedlung möglich werden, wie es die Stadt Sulingen anstrebt. Im letzteren Fall ist eine Wiedernutzung als Bahnstrecke dann sehr unwahrscheinlich, wenn nicht unmöglich.

Ob ein Entwidmungsantrag bereits aktuell läuft, entzieht sich derzeit noch meiner Kenntnis. Diese Antwort werde ich Ihnen gerne nachreichen, sobald ich mehr in Erfahrung bringen konnte. Die Entwidmung entscheidet ebenfalls das EBA, nach Antrag von Bund, Land oder Gemeinden.

Welche Rolle die für das Land Nordrhein-Westfalen zuständige Bahnflächen-Entwicklungsgesellschaft spielt, kann ich Ihnen als Niedersächsin leider nicht beantworten.

Eine beantragte Entwidmung einer Bahnstrecke kann leider kaum noch verhindert werden. Es sei denn der Antragsteller zieht diese zurück oder wird per Gerichtsurteil dazu verpflichtet, wenn es ein starkes Bürgerengagement, getragen von Parteien und Initiativen, dagegen vor Ort gibt. Dies ist aber wie ich es sehe, an Ihrer Strecke bedauerlicherweise nicht der Fall.

Für ihre Frage, wie sich die Landtagsfraktion der LINKEN in Niedersachsen mit diesem Thema beschäftigt, bitte ich Sie, sich an die Verkehrspoltische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag Niedersachsen, Ursula Weisser-Roelle, zu wenden. Sie können sie direkt unter der E-Mail-Adresse „ursula.weisser-roelle@lt.niedersachsen.de“ bzw. „info@linksfraktion-niedersachsen.de“ kontaktieren. Telefonisch ist die Fraktion unter der Rufnummer Telefon: 0511/3030-4402 zu erreichen.

Soweit meine für Sie wenig tröstliche Antwort zu Ihrer berechtigten Anfrage.

Ich hoffe trotzdem Ihnen damit weiter geholfen zu haben. Sollten Sie weitere Frage an mich haben, so können Sie sich jederzeit unter „dorothee.menzner@bundestag.de“ oder unter der Rufnummer 030 227-7 31 67 an mein Berliner Büro wenden.

Mit herzlichen Grüßen

Dorothée Menzner