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Dorothée Menzner
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Frage von Lars R. •

Frage an Dorothée Menzner von Lars R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Menzner,

wie stehen Sie zur Forderung vieler Tausend Bundesbürgerinnen und ;bürger, die so genannte ;Radwegebenutzungspflicht; in der Straßenverkehrsordnung durch ein Benutzungsrecht zu ersetzen? Derzeit wird über diese Forderung im Rahmen einer öffentlichen Eingabe im Petitionsausschuß beraten.

Radwegebenutzungspflichten sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nur in besonderen Ausnahmefällen angeordnet werden um konkrete Unfallgefahren zu beseitigen; so weit die Theorie. Tatsächlich mißbrauchen viele Kommunen die Benutzungspflicht dazu, beim Bau von Bürgersteigen staatliche Investitionskostenzuschüsse zu vereinnahmen, welche sie bei Aufhebung der Nutzpflicht wieder zurückzahlen müssen. Dementsprechend sieht der Verkehrsraum hierzulande aus: benutzungspflichtige Radwege sind nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall. Die derzeitige Rechtslage wird in ihr Gegenteil verkehrt.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Richter

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Richter,

herzlichen Dank für Ihre wichtige Frage. Sie allein zeigt schon, dass bei jeder Änderung eines Gesetzes weitere mögliche Folgen zu beachten sind. Deshalb sollten neue Gesetze nicht übers Knie gebrochen werden. Das gilt auch für die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht, für die es gute Argumente gibt, die ich auch teile.

Allerdings wird ein Aufheben der Benutzungspflicht kein Radwegebenutzungsverbot darstellen, sondern es weiterhin die Möglichkeit geben, Radwege zu befahren. Somit werden meiner Ansicht nach bei geförderten Radwegen auch keine Rückzahlungen fällig werden. Gefördert wird der Radwegebau ohnehin meistens an höherwertigen oder Überortsstraßen. Das Aufheben der Radwegebenutzungspflicht wird sich aber auf den innerörtlichen Verkehr beschränken.

Unberührt davon bleibt ihre aufgeworfene Frage, ob jeder Radweg wirklich nach den Bedürfnissen seiner Benutzerinnen und Benutzer ausgebaut worden ist, oder vielmehr eher nach den Anforderungen des Autoverkehrs angelegt wurden. Durch letzteres ist ohnehin die Diskussion um die Pflicht, Radwege generell benutzen zu müssen, entstanden. Dahin gehend sollten für die Förderrichtlinien künftig überarbeiten.

Allerdings sind Ihre Fragen, werter Herr Richter, so komplex, dass ich verschiedene Fachverbände gebeten habe, die für diesen Themenbereich zuständig sind, mir detaillierte Stellungnahmen zuzuleiten. Ich werde auch auf den parlamentarischen Wege Initiativen in die Wege leiten, um Ihrem Anliegen fundierter Gehör verschaffen zu können. Dies benötigt aber etwas mehr Zeit. Ich bitte Sie und die anderen an einer Antwort interessierten Bürgerinnen und Bürger, sich direkt an mein Büro in Berlin zu wenden, um Ihnen eine dann genauere und abschließende Stellungnahme zukommen lassen zu können.

Auf jeden Fall bedanke ich mich herzlich für Ihre interessante Frage, die ein wichtiges Thema aufgeworfen hat, dem in der Vergangenheit etwas wenig Beachtung zugekommen ist.

Mit herzlichen Grüßen

Dorothée Menzner

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Richter,

im Zuge Ihrer Anfrage habe ich u. a. den Deutschen Städtetag und den ADFC um eine Stellungnahme gebeten. Die Nachfrage beim ADFC bekräftigte meine Einstellung, dass die bisher getätigten Investitionen über Fördermittel beim Radwegebau Vertrauensschutz genießen müssen, selbst wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen zwischenzeitlich verändern. Der ADFC Berlin hat mir inzwischen zugesagt, Ihren Fachanwalt in dieser Angelegenheit zu konstatieren. Eine Antwort erwarte ich in den nächsten Tagen. Einen ähnlichen Standpunkt vertritt auch der Deutsche Städtetag, wenn gleich er ausführte, dass "im übrigen weisen wir darauf hin, dass sobald ein Zuwendungsbescheid rechtskräftig geworden und der zwischen der Kommune und dem Land/Bezirksregierung individuell vereinbarte Zuschusszweck tatsächlich umgesetzt worden ist, es bei einer Änderung der Gesetzes klage nicht zu einer Rückzahlungsverpflichtung für Kommunen kommen darf (unechte Rückwirkung)". Diese Antwort ist für mich recht doch recht zweideutig.

Ich werde daher in der Angelegenheit weiter forschen und gegebenenfalls eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu stellen, um eindeutigere Auskünfte zu erhalten. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie sich mit meinen Mitarbeitern im Bundestagsbüro unter der Rufnummer 030 22 77 31 67 melden würden, damit Ihnen auf direktem und persönlichen Wege weiter geholfen und Ihr Anliegen vertieft werden kann .

Mit freundlichen Grüßen

Dorothée Menzner