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Dorothée Menzner
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Frage von Robert S. •

Frage an Dorothée Menzner von Robert S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Menzner,

aus der bisherigen Debatte um die Teilprivatisierung der DB AG ist mir nicht klar geworden, wie nach Meinung der Befürworter das besondere (hoheitliche) Planungsrecht der Eisenbahn im Zuge des Verfahrens geregelt werden soll? Könnten Sie mir da weiterhelfen?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Scholz,

sollte die Bahnprivatisierung in der von der Bundesregierung geplanten Form rechtskräftig werden, befürchte ich planungsrechtliche Verschlechterungen. Meine Fraktion und ich lehnen die Kapitalprivatisierung der DB AG auch aus diesem Grunde strikt ab. Was sich die Befürworter des Gesetzentwurfs hinsichtlich der planungsrechtlichen Konsequenzen gedacht haben, bleibt schleierhaft.

Bisher liefert das „Bundesschienenwegeausbaugesetz“ die maßgeblichen Vorgaben für den Ausbau der Schienenwege. Es würde nach den Plänen der Bundesregierung durch ein „Bundesschienenwegegesetz“ ersetzt, das weniger Gestaltungsspielraum lässt. Dazu ein Beispiel:

Das geplante Bundesschienenwegegesetz liefert zwar Vorgaben für die zwischen Bund und DB AG zu treffende Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV). Trotzdem ist völlig unklar, was letztendlich diese Vereinbarung beinhalten würde.

Ich sehe eine große Gefahr darin, dass die DB AG für ihre Infrastruktur Bundesgelder in Milliardenhöhe bekommt, die nichtbundeseigenen Strecken aber völlig leer ausgehen. Angesichts des rasant steigenden Güterverkehrsaufkommens dürften künftig alle Schienenstrecken von Bedeutung sein, wenn es denn darum geht, Lkw-Kolonnen auf den Straßen zu vermeiden.

Immerhin beteiligen sich neben der DB-Güterbahn Railion schon heute viele weitere Unternehmen am Schienengütertransport, mit einem Marktanteil von inzwischen annähernd 20 Prozent der Tonnenkilometerleistung im Schienenverkehr.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothée Menzner