Frage von Marko N. • 09.01.2023

Antwort von Dorothee Bär CSU • 13.01.2023
Sobald eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition mehr als 50.000 Mitzeichnungen erhalten hat, wird das Anliegen öffentlich im Petitionsausschuss unter Anwesenheit der Petentin/ des Petenten sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung beraten.