Frage an Dorothea Wehinger von Martin H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Wehinger,
in meiner Frage geht es mir um die genaue Definition der Quarantänezeiträume bei Nachweis des Coronavirus mittels PCR- oder Antigentests.
Man hat sich ja unverzüglich mitsamt seinen Haushaltsmitgliedern in Absonderung zu begeben, sobald man von dem positiven Ergebnis erfahren hat. Jedoch beginnt die Quarantäne offiziell immer einen Tag nach positiven Test oder Symptombeginn. Insbesondere bei Menschen ohne Symptome, die mit einem Antigentest positiv getestete wurden, führt das dann zu dem Problem, dass sie einen Tag in Quarantäne verbringen, aber dies dem Arbeitgeber nicht nachweisen können, da die Quarantänebescheinigungen nie den Tag des Tests oder Symptombeginns erfassen. Dann müssen diese sich extra bei ihrem Arzt krankmelden, obwohl sie oft ja nicht mals Symptome haben. Das führt meiner Erachtung nach nicht gerade zu einer positiven Wahrnehmung des Coronamanagments. Könnte die Landesregierung nicht schon als ersten Tag einer Quarantäne den Tag des Symptombeginns und oder des Tests nehmen? Ich denke, das würde Vieles einfacher machen. In Bayern wird das beispielsweise so praktiziert.
Ich freue mich auf eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hofmann