Frage an Dorothea Wehinger von Ralf G.
Sehr geehrte Frau Wehinger,
ich habe eine Frage und zwar gegenüber pauschaler Diskriminierung. Mit geht es um die Pauschalisierung in der s.g. Kampfhundedebatte. Warum kann man einfach einige Rassen pauschal als Kampfhunde verurteilen? Wenn man z.B. Schäferhunde anschaut die mehr Menschen gebissen haben erscheint mir das nicht sachgerecht und schon gar nicht tiergerecht. Sollte da nicht nach Fall entschieden werden? Oder dient es nur als Vorlage für Kommunen oder Versicherungen höhere Steuern bzw. Beiträge zu requirieren? Gerade eine Grüne Führung die sich gegenüber einer pauschalen Diskriminierung verwehrt und auch sonst immer dem Tierwohl zugeneigt ist sollte doch dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und diese besch..... Rasseliste dorthin verlegen wo sie hingehört, nämlich auf den Müll. Oder haben wir seit dem Gretawahnsinn keine anderen Sorgen?
Mit freundlichen Grüßen
R. G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur so genannten Rasseliste bei Kampfhunden.
Das Halten von gefährlichen Hunden in Baden-Württemberg ist in der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2000 geregelt. Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden bestimmter Rassen und Gruppen vermutet. Weiterhin gelten Hunde auch unabhängig von ihrer Rasse bei Anzeichen gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Mensch und Tier in Einzelfällen als gefährlich. Wer einen Kampfhund halten möchte, benötigt eine entsprechende Erlaubnis der Ortspolizeibehörde.
Die Rasseliste hat meiner Ansicht nach ihre Berechtigung, jedoch ist sie auch kritisch unter dem Aspekt zu sehen, dass sie durch die Kategorisierung der Hunde eine vermeintliche Sicherheit „vorgaukelt“. Aus grüner Sicht sollte der Fokus in der Debatte daher stets auf der Sozialisierung der Hunde, dem Sachkundenachweis in der Hundehaltung und entsprechenden Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen bei auffällig gewordenen Hunden liegen, wie dies bereits gesetzlich verankert ist. Zudem sollte auch die Reglementierung von Hundehalterinnen und -haltern, deren Hunde auffällig geworden sind, möglich sein.
Es obliegt den Kommunen, eine Hundesteuer zu erheben bzw. ggf. je nach Wesenstest des Hundes entsprechende steuerliche Abstufungsmöglichkeiten einzuführen.
Eine Änderung der bestehenden Polizeiverordnung und der Rasseliste ist in der Regierungskoalition derzeit nicht in der Diskussion.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Wehinger MdL
Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg