(...) Ich meine, dass sich die Einwilligung der Eltern zur religiösen Beschneidung vor allem am Kindeswohl orientieren muss; die Rechte der Eltern sind durch Artikel 2 Abs. (...) Nichtsdestotrotz dürfen religiöse Riten aus unserer Sicht keinesfalls per se Vorrang vor dem Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit haben. (...)
(...) Die Bewertung als Arzneimittel ist nicht unbedingt zwingend, zumal, wenn es sich um Produkte handelt, die kein Nikotin enthalten. Für ein Verbot sehen wir jedenfalls momentan keine Grundlage. (...)
(...) Tatsächlich haben wir bereits im unserem letzten Bundestagswahlprogramm diesen Punkt aufgegriffen. Das Duale System, der grüne Punkt, ist unüberschaubar und muss auf den Prüfstand gestellt werden. Es ist nicht nur sehr teuer, sondern auch intransparent bezüglich der die Informations- und Kontrollmöglichkeiten. (...)