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Doris von Sayn-Wittgenstein
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Frage von Bernd R. •

Frage an Doris von Sayn-Wittgenstein von Bernd R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Abgeordnete und Rechtsanwältin von Sayn- Wittgenstein,

dem ehemaligen leitenden Oberstaatsanwalt Reusch sind "trotz Nachdenkens keine Sachargumente" eingefallen, die grundsätzlich noch gegen eine Videodokumentation des Explorationsgesprächs (unter Einbeziehung des Gutachterverhaltens) bei Begutachtungen durch Psychiater oder Psychologen sprechen würden.
Zwar würde diese "möglicherweise bei dem einen oder anderen Gutachter anfangs eine gewisse Befangenheit auslösen und sicherlich würden auch die Beweisaufnahmen in der Hauptverhandlung aufwändiger und dadurch zeitraubender, der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der zum Gutachtenergebnis geführt habenden Prozesse und angewandten Methoden wäre aber wohl gedient." (1)
Mich interessiert, ob Sie sich aus der Praxis einer Familienrechtsanwältin heraus eine Verbesserung der Rechtssicherheit Ihrer Mandanten und Mandanten-Familien vorstellen könnten durch Einführung einer gesetzlichen Duldungspflicht (für Gutachter), derzufolge die Sachverständigen jedenfalls auf Wunsch der Probanden das Untersuchungsgespräch komplett audiovisuell aufzeichnen und die Daten auch an den Probanden und den prozessleitenden Richter geben müssen?
Was wäre ggf.noch zu bedenken?
Welche anderen Vorschläge haben Sie von der AfD für den Fall, dass auch Sie nicht zufrieden sein sollten mit der durchschnittlichen Brauchbarkeit der Psycho-Gutachten als zuverlässige Beweismittel?
Ich bitte höflichst um eine vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
B. R.

1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/roman-reusch/question/2017-12-03/295061

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