Frage an Doris Rauscher von Jessica Z. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Rauscher,
Sie sind die Vorsitzende im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie.
Viele Kinder und Familien sind von einer Trennung und Scheidung betroffen.
Deutschland hat am 12. Oktober 2017 die Beitrittsurkunde zum "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt. Damit wurde der Ratifikationsprozess dieser sogenannten Istanbul-Konvention abgeschlossen. Anfang Februar 2018 ist das rechtlich bindende Menschenrechtsintrument in Deutschland in Kraft getreten.
Wie setzen Sie in Bayern die Ziele und Inhalte der Konvention um? Wie gehen Behörden damit um?
Wie werden Fachkräfte (Kindergarten, Schule, Jugendamt) geschult?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch. Sehr gerne gebe ich Ihnen hierzu meine Einschätzung. Die Unterzeichnung der Instanbul-Konvention durch die Bundesregierung war mit ein Grund, warum die Staatsregierung endlich tätig geworden ist und sich auf den Weg gemacht hat, ein Gewaltschutzkonzept zu erarbeiten. Denn die Istanbul-Konvention wird zwar zu einem großen Teil rechtlich und durch Projektförderungen auf Bundesebene durchgesetzt, aber auch alle Bundesländer haben eine wichtige Rolle. Ein Zusammenspiel von Bund und Ländern in Deutschland ist wichtig, sodass alle Räder ineinandergreifen und der bestmögliche Schutz entsteht. Mit ein Ziel ist es zum Beispiel, dass alle Bundesländer möglichst einheitliche Konzepte haben und "Standards", die auch der Instanbul-Konvention entsprechen, erfüllen.
Doch zwei Jahre nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention ist Bayern immer noch dabei, ein umfassendes Gewaltkonzept zu entwickeln. Das Planungsstadium ist in Bayern deutlich zu lange! Zudem war lange völlig unklar, was genau die Staatsregierung plant, da diese keine Informationen veröffentlichen wollte. Hierzu hatte ich mich mit einem öffentlichen Schreiben an unsere Ministerin Schreyer gewandt und die Veröffentlichung der Planungsstände und Inhalte gefordert. Seitdem wissen wir, dass Ministerin Schreyer einen Drei-Stufen-Plan entwickelt (kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen). Zunächst wurde die Finanzierung etwas verbessert, folgen sollen unter anderem eine bessere Personalausstattung, weitere Fördergelder, ein Ausbau der Notrufe und Frauenhäuser und ein Aufbau von Koordinationsstellen, der Einsatz von Dolmetschern, Programme gegen Frauenhandel, bessere Kooperationsvereinbarungen und auch Fortbildungen für div. Fachkräfte. Langfristig dann auch ein Präventionskonzept. Leider äußert sich die Staatsregierung hierbei nicht zu einem Zeitrahmen.
Eindeutig ist, dass in Bayern weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht. Zum einen fehlt es den Frauenhäusern in Bayern permanent an Plätzen und auch Personal. Hier müssen finanzielle Sicherheiten diese Lücken endlich final schließen. Wichtig ist weiterhin, dass noch mehr Second-Stage-Maßnahmen und soziale Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen werden. Zudem fehlt es häufig an Schutzkonzepten für Frauen, die besondere Bedarfe haben. All das sowie zeitnah das versprochene Präventionskonzept, fordere ich gemeinsam mit meiner Fraktion schon seit Jahren und behandele das Thema auch immer wieder im Sozialausschuss, zuletzt vor zwei Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Rauscher