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Frage von Stefan P. •

Frage an Doris Barnett von Stefan P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Barnett,

Ihrer Antwort an Herrn Schneider vom 03.02.09 zufolge werden Sekten bei uns verboten, wenn sie gegen Gesetze, insbesondere gegen das Grundgesetz verstoßen.

1. Frage: Gilt der gleiche Grundsatz auch für Kirchen?

Die katholische Kirche verstößt u.a. eindeutig gegen folgende Artikel GG:
Art. 3-2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Art. 3-3 „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden ..."
Art. 4-1 “Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Art. 4-2 „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Bevor Sie auf das Konkordat verweisen, möchte ich Sie fragen:

2. Frage: Nach welcher Gesetzesgrundlage stellt sich das Konkordat über unser Grundgesetz?

Gemäß Art.140 GG in Verbindung mit Art.138 Abs.1 WRV ergibt sich als Verfassungsgebot, dass bestehende Staatsleistungen abzulösen sind.

Ich zitiere Josef Erhard (Staatsminister):
„Im Grundgesetz ist ein Artikel, in dem drinsteht, dass der Bund die Grundlagen für die Ablösung dieser alten Verpflichtungen festlegen muss. Der Bund hat diese Festlegungen bis heute noch nicht getroffen, so dass wir Schwierigkeiten sehen darin, einfach zu sagen: Wir stellen diese Zahlungen ein.“
(ARD - Panorama 17.10.2002)

3. Frage: Warum werden diese Grundlagen nicht getroffen? Wenn nicht jetzt, wann denn? Oder ist dieses Thema so heikel, dass man es tief in der Schublade „Staatsräson“ vergräbt? Wie lange werden die Zahlungen an die Kirchen noch weitergehen, 10 Jahre, 100 Jahre, 1000 Jahre?

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Pahl

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