Frage an Doris Barnett von Jannica B. bezüglich Bildung und Erziehung
Frage zur Testung COVID 19 an Schulen:
In den Vorgaben von u.a. RLP steht, dass wenn ein Kind nicht an der 2x wöchentlichen Testung der Schule teilnimmt, die Schule verpflichtet ist weiterhin Material wie beim bisherigen Homescooling zur Verfügung zu stellen. Weiter ist die Vorgabe, dass die Schule/Lehrer mit den betroffenen Eltern in Sachen Leistungsnachweise eine Einigung finden müssen. Warum soll eine Rektorin bzw. ein Rektor dies dann unterbinden können? Dies ist nicht rechtens. Die Eltern werden weder darüber aufgeklärt, dass es diese Option gibt und wenn das angesprochen wird, dann wird es abgeschmettert. Wie kann man dagegen vor gehen? Es kann nicht sein, dass die Bildung unserer Kinder von der Testung abhängig ist.
Sehr geehrte Frau Brengel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Testpflicht für Schüler:innen gilt aktuell aufgrund der Bundesnotbremse noch bis zum 30. Juni 2021. So lange müssen Schüler:innen daran teilnehmen oder können die Schule in der Regel nicht besuchen. In diesen Fällen sind die Lehrer:innen natürlich angehalten, den betreffenden Schüler:innen Lernmaterialien für das eigenständige Lernen im häuslichen Umfeld immer zur Verfügung zu stellen. Denn kein Schüler bzw. keine Schülerin soll ja bestraft werden und den Anschluss verlieren.
Herzliche Grüße
Doris Barnett