Frage an Doris Barnett von Michael R. bezüglich Soziale Sicherung
hallo frau barnett,
vor 3 jahren hätte ich als ehemaliger genosse noch doris geschrieben.
meine frage:
halten sie es für gerecht, zumindest haben sie im bundestag dafür gestimmt, dass ein arbeiter oder angestellter der mit 14!! jahren mit der arbeit begann und nach 49 jahren beitragszahlung mit 63 jahren in rente geht, 7,2% von seiner rente abgezogen bekommt??
halten sie es weiter für gerecht dass ein arbeiter oder angestellter der mit jetzt 59 jahren nach 45 arbeits und beitragsjahren ohne schuld arbeitslos wird mit 61 sein häuschen verkaufen muss weil er dann bis zur rente erst sein"vermögen" aufzehren muss bevor er hartz 4 bekommt??
halten sie es für gerecht dass man die jungen menschen jetzt dazu zwingt 4% ihres jahreseinkommens den versicherungskonzernen und spekulanten hinterherzuwerfen um für eine private alterversorgung zu sparen die noch unsicherer ist als die anlagen bei den lehmann brüdern???
gruß
ihr ehemaliger wähler aus hochdorf
michael raab
Sehr geehrter Herr Raab,
was ist für Sie "Gerechtigkeit"? Gerechtigkeit definiert zunächst einmal jeder für sich: die einen, die Leistungen bekommen, würden da sicherlich anders antworten als die, die für die Leistungen Steuern bezahlen. Aber Sie wollen ja hier keine solche Debatte, sondern drei Probleme "gerecht" beantwortet haben. Ich weiß, dass ich dies NICHT in Ihrem Sinne tun werde - was nebenbei Populismus pur wäre, und das mache ich nicht - schließlich will ich glaubwürdig bleiben!
Rentenabschlag vor Erreichen des Renteneintrittsalters Im Rentenrecht gilt das Prinzip des Regelalters, ab dem Rente bezogen wird. Und das ist immer noch 65 Jahre. Bei der Berechnung für die Finanzierung des Rentensystems werden Lebenserwartung (nicht die individuelle!) und Volumen der Leistung zugrunde gelegt. Wer früher in Rente geht, bekommt (mehrere Jahre) länger Rente, als wenn er erst mit Erreichen des Rentenientrittsalters zum Rentenbezieher werden würde. Wenn das alle machten OHNE Abschlag, bräuchten wir mehr Geld in der Rentenkasse, oder die Leistungen müßten gekürzt werden (weniger Geld pro Punkt).
Durch seine lange Versicherungszeit erhält der Versicherte aber eine entsprechend höhere Rente (49 x Punktwert bzw. 51 x Punktwert). Ich gehe davon aus, dass Sie das System sehr wohl kennen. Deshalb dürfte Ihnen auch bekannt sein, wie sich die Forderung, nach 45 Jahren die volle Rente zu beziehen auf das System auswirken würde.
59jähriger wird nach 45 Jahren arbeitslos
Wie Sie zunächst selbst angeben, erhält er zunächst 2 Jahre Alg I. Ab dem 61. Lebensjahr müßte er bis zum Erreichen des 63. Lebensjahres Alg II beziehen, bevor er Rente erhält. Allerdings wissen Sie sicherlich, dass diese betroffene Person im Falle des Bezugs von Alg II folgendes Vermögen behalten darf:
- das Haus, in dem er wohnt (angemessen sind hier 130 qm), wird nicht angetastet - muß er also nicht verkaufen;
- es gibt Freibeträge, z.B. für Barvermögen von € 150 pro Lebensjahr und Person (das Ehepaar in Ihrem Fall -er 61, sie 60 Jahre- darf also über € 18.000 auf dem Sparkonto behalten)
- es gibt höhere Freibeträge für Versicherungen; insbesondere, wenn der Versicherungsfall kurz bevor steht, wird von der vorzeitigen Veräußerung der Versicherung abgesehen.
Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, lasse ich Ihnen gerne die Informationen zukommen. Fazit: der 59jährige wird also nicht sein Hab und Gut verlieren, wenn er tatsächlich mit 61 Jahren Alg II beantragen muß.
Junge Menschen werden zu Versicherungsabschlüssen gezwungen Diese Aussage verstehe ich nun wirklich gar nicht. Denn zur Riester-Rente (ich nehme an, darauf beziehen Sie sich mit der Angabe "4 %") wird und kann niemand gezwungen werden! Sie ist KEINE Pflichtversicherung. Außerdem gibt es so viele Varianten von Riester-Renten, so dass man nicht auf Versicherungen oder Investmentfonds angewiesen ist. Man kann sein Geld sogar in einen "Bau-Riester" anlegen, zusammen mit den staatlichen Leistungen.
Mit freundlichem Gruß
Doris Barnett