Frage an Doris Barnett von Roland S. bezüglich Energie
Sehr geehrter Frau Barnett,
wie stehen Sie zur EEG Novelle?
Konkret bedeutet das für uns, dass wir für unsere noch funktionstüchtige PV-Anlage keine Einspeisevergütung mehr bekommen, da sie älter als 20 Jahre ist.
Was schlagen Sie vor?
Mit freundlichen Grüßen
R. S.
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Frage. Es ist bewiesen, dass Solaranlagen im Vergleich zu anderen Technologien über eine längere technische Lebensdauer verfügen und aufgrund des niedrigeren Wartungs- und Betriebsaufwandes auch nach ihrem Förderende besonders kostengünstig klimaneutralen Strom produzieren könnten. Deswegen hat die SPD-Bundestagsfraktion das Ziel, die ausgeförderten Anlagen, also jene, die nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen, weiterhin am Netz zu halten. Wir, die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion, bemühen uns um eine Anschlusslösung und setzen uns dafür ein, dass es für die Anlagenbetreiber wirtschaftlich bleibt, ihre Anlage weiter zu betreiben. Es wäre aus meiner Sicht völlig unsinnig, solche leistungsfähigen und für eine Co2-freie Energieversorgung notwendigen Anlagen abzuschalten, weil es keine Anschlussfinanzierung gibt. Dies wäre ein absolut falsches Signal für die Energiewende.
Dabei ist unser Anliegen in der SPD-Bundestagsfraktion, die Energiewende solidarisch zu gestalten, denn Klimaschutz kann nur gelingen, wenn er auf breite Akzeptanz stößt und möglichst alle Menschen mitmachen. Deswegen wollen wir sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich an der Wertschöpfung im Bereich der Erneuerbaren Energien beteiligen zu können, unabhängig davon, ob man auf dem Land oder in der Stadt wohnt und wie viel Geld man zur Verfügung hat. Deswegen streben wir an, dass bestehende Investitionshemmnisse für die Bürgerenergie konsequent abgebaut werden, z. B. durch eine Anschlussregelung für die PV-Altanlagen.
Für die Anschlussregelung liegen bereits wohldurchdachte Vorschläge auf dem Tisch. So könnte der Weiterbetrieb einer ganz überwiegenden Anzahl der betreffenden Anlagen bereits mit wenigen gesetzlichen Anpassungen sichergestellt werden. Dafür müssten z. B. ausgeförderte Anlagen bis 30 kWp bei Eigenverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit werden, so wie es auch die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorsieht. Unverhältnismäßig hohe Anforderungen an die Messtechnik, die einen Wechsel der betreffenden Anlagen in den Eigenverbrauch erschweren, lehnen wir hingegen ab. Zudem fordern wir, die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion, eine konsequente und verpflichtende Nutzung geeigneter Flächen für Ökostrom-Anlagen. Alle geeigneten Dächer öffentlicher Gebäude und privater Neubauten müssen für Erneuerbare genutzt werden. Dazu müssen wir aber bei unserem CDU/CSU-Koalitionspartner noch Überzeugungsarbeit leisten.
Außerdem streben wir an, dass die Förderung der Erneuerbaren Energien gerechter wird. Darum haben wir, die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion, uns erfolgreich gegenüber der Union, der FDP und den Grünen dafür eingesetzt, dass die zusätzlichen Einnahmen aus der Preiserhöhung für die CO2-Zertifikate an die Verbraucher*innen zurückgegeben werden. Auch mit der Absenkung der EEG-Umlage, die ab dem kommenden Jahr schrittweise erfolgen soll, werden Verbraucher*innen entlastet. Nur so können wir eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gemeinsam schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Barnett