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Frage von Michael B. •

Frage an Doris Barnett von Michael B. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Liebe Genossin Doris
Der Ortsverein Randersacker vom Unterbezirk Wuerzburg Land hat sich mit Lobbyregistergesetz befasst Mit diesem Lobbyregistergesetz wird die Problematik „Lobbyismus“ nicht ausreichend angegangen. Lediglich die bislang vorhandene „Verbändeliste“ wird zu einer Lobbyist:innen-Liste ausgebaut. Den im Entwurf angekündigten „Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft“ konnten wir nicht ausfindig machen. Im Gegenteil, es bleibt bei so vielen Ausnahmen fraglich, welche Lobbyakteure sich überhaupt registrieren müssten.
Die inhaltlichen Lücken im Entwurf sind viel zu groß - auch bei dem neu vorgelegten Gesetzentwurf handelt es sich unserer Meinung nach um einen Etikettenschwindel. Wenn wir als SPD diesem Entwurf zustimmen, machen wir uns noch unglaubwürdiger.
Sollten wir da nicht lieber den Entwurf platzen lassen? Was meinst Du dazu?
Mit solidarischen Grüßen
Michael Biermann
1.Vorsitzender OV Randersacker
Vorsitzender AG 60+ UB Wü Land und Bezirk Unterfranken
Tel.: 0176 9768 9453

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Antwort von
SPD

Lieber Genosse Michael,

herzlichen Dank für Deine Frage, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Du sprichst den Gesetzesentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters an, den die SPD gemeinsam mit der Union am 11. September 2020 in erster Lesung in den Bundestag eingebracht hat. Vorab: Die SPD fordert bereits seit 2007(!) die Einführung eines Lobbyregisters – Du siehst also: Wir sind hier nicht die Bremser oder Verhinderer! Allerdings hat die Union erst nach den Lobbyismus-Vorwürfen gegen den CDU-Abgeordneten Amthor und dem daraus resultierenden öffentlichen Druck ihre Blockadehaltung aufgeben.

Mit dem Gesetzentwurf wird eine Registrierungspflicht für diejenigen geschaffen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken. Interessenvertreter und -vertreterinnen werden verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht drohen empfindliche Strafen von bis zu 50.000€.

Die SPD wollte das Lobbyregistergesetz übrigens von Anfang an nicht nur auf den Bundestag sondern auch auf die Bundesregierung angewendet wissen. Die Kanzlerin lehnte dies in ihrer Sommer-Pressekonferenz noch ab. Olaf Scholz hat daraufhin noch einmal deutlich gemacht, dass es hier einen Dissens in der Bundesregierung gab. Nun aber hat die Union eingelenkt. Das Lobbyregister wird auf das Drängen der SPD hin künftig neben dem Bundestag auch Anwendung auf die Bundesregierung finden!

Auch wenn Dir der Gesetzesentwurf zum Lobbyregister an manchen Stellen nicht weit genug gehen mag, so möchte ich Dich trotzdem bitten, lieber Genosse Michael, auch anzuerkennen, dass wir damit – gegen massiven Widerstand aus der Union – einen ganz großen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Aber ich gebe Dir Recht: weitere Schritte müssen folgen.

Herzliche Grüße
Doris Barnett