Frage an Doris Barnett von Barbara C. bezüglich Recht
Was hat es sich für die geplante Änderung von Artikel 140 des Grundgesetzes im September 2020 auf sich?
Ich bitte um eine ausführliche, fundierte Antwort. Das kann ich von ihnen verlangen. Keine Textbausteine und kein Abwürgen. Bei meiner Anfrage wegen des Bundeswehreinsatzes in Mali habe ich eine beschämend unterirdische Antwort, eigentlich eines Bundestagsabgeordneten nicht würdig, erhalten.
M.f.G.
Sehr geehrte Frau Clemenz,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.07. 2020.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich Ihre Aussage, bezüglich meiner Antwort zum Bundeswehreinsatz in Mali vom 14. Mai 2019, als ungehörig und unangemessen erachte. Sie haben von mir eine ausführliche und fundierte Antwort erhalten, in der ich Ihnen meine Sicht der Dinge erläutert habe. Es ist Ihr gutes Recht, zu widersprechen und anderer Meinung zu sein. Davon lebt Demokratie. Ihre Vorwürfe weise ich hiermit jedoch entschieden zurück.
Nun zu Ihrer Frage, zu der Sie eine ausführliche Antwort wünschen, und die lediglich folgendes beinhaltet: „Was hat es sich für die geplante Änderung von Artikel 140 des Grundgesetzes im September 2020 auf sich?“ (sic)
Hier meine Antwort: Eine geplante Änderung des (der Vollständigkeit halber nachfolgend zitierten) Artikels 140 GG ist weder mir noch den KollegInnen in meiner Fraktion bekannt.
Der Artikel 140 GG lautet wie folgt:
Art 140
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
Mit freundlichen Grüße
Doris Barnett