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Frage von Dr. Eugen M. •

Frage an Doris Barnett von Dr. Eugen M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Barnett,

Sie schreiben, dass Ihnen keine gesetzlichen Benachteiligungen von Männern bekannt sind. Diese sind jedoch in öffentlich zugänglichen, behördlichen Quellen ohne weiteres nachzulesen. An Beispielen hier aus Platzgründen nur einige wenige. Ausführliche Zusammenstellungen finden Sie unter www.manndat.de/typo3/index.php?id

Gesundheit:
Die gesetzliche Hautkrebs-Früherkennung beginnt bei Frauen mit dem 30., bei Männern aber erst mit dem 45. Lebensjahr, obwohl es in dieser Altersgruppe bei Männern etwa 50% mehr Hautkrebsneuerkrankungen als bei Frauen gibt. (vgl. Krebsatlas des DKFZ). Der Gemeinsame Ausschuss der Krankenkassen und der Ärzte hat bestätigt, dass diese Ungleichbehandlung nicht wissenschaftlich begründet ist.

Bildung:
Jungen haben ein signifikant schlechteres Bildungsniveau und eine signifikant schlechtere Bildungsbeteiligung als Mädchen. Die OECD resümierte in ihrer PISA-Studie u.a., dass das Bildungsdefizit der Jungen eine "große bildungspolitische Herausforderung" darstelle. Dies war im Jahr 2000. Trotzdem werden die Jungen weiterhin aus bildungs- und jugendpolitischen Maßnahmen (z.B. dem Zukunftstag) gezielt ausgegrenzt.

Arbeitmarkt:
Es gibt inzwischen etwa 700.000 männliche Arbeitslose mehr als weibliche. Junge Männer sind sogar doppelt so häufig arbeitslos wie Frauen, und die Differenz wird immer größer (Bundesagentur für Arbeit, 2/2003). In der Altersgruppe bis 25 Jahre sank die Arbeitslosenzahl unterdessen bei Frauen um 4,2 Prozent, bei Männern stieg sie um 54,4 Prozent. Des ungeachtet gibt es eine Unzahl von speziellen Berufsförderungsmaßnahmen für Mädchen und Frauen, aber nichts annähernd vergleichbares für Jungen und Männer.

Wehrpflicht:
Gerade von Politkerinnen wird der verantwortliche, engagierte Vater gefordert, der nichtsdestoweniger prinzipiell einen Zwangsdienst leisten muss. Dagegen bleibt eine immer größer Zahl von Frauen aus freiem Willen kinderlos, z.B. 41 % der Akademikerinnen, die jedoch von Zwangsdienst befreit sind.

Gleichstellung:
In den Kommunalverwaltung Baden Württembergs z.B. betrug der Anteil der weiblichen Beschäftigten schon im Jahr 2000 über 60%. Trotzdem wird das Gleichstellungsgesetz weiter zum Nachteil von Männern aufrecht erhalten. Demnach müssen Frauenförderpläne und Frauenvertretungen sogar in völlig frauendominierten Berufen erstellt werden, z.B. im Erziehungswesen.

Ich frage Sie also, ob Sie als Abgeordnete bereit sind, an der Beseitigung solcher männerspezifischen Benachteiligungen mitzuwirken, oder ob Sie sich nur für die Belange von Frauen für zuständig betrachten.

Mit freundlichem Gruß,
Dr. Eugen Maus, Frankenthal

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