Frage an Doris Barnett von Luise R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Barnett,
im vergangenen Monat haben wir, Ihnen als Abgeordnete aus Rheinland- Pfalz, gemeinsam mit dem Medinetz Koblenz e.V. und Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. per Post einen Apell zum im Februar 2019 erschienen Referentenentwurf zum Geordneten-Rückkehr-Gesetz aus dem Bundesinnenministerium (BMI) gesendet. Vier Punkte in diesem Entwurf sehen wir als höchst problematisch an. Die vollständige Stellungnahme haben wir auch auf unserer Homepage veröffentlicht: http://www.medinetzmainz.de/aktuelles/
Wir bitten Sie um eine kurze Stellungnahme Ihrerseits vor der geplanten Abstimmung über den Gesetzesentwurf.
Mit freundlichen Grüßen,
M. M. e.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn die von Ihnen angesprochene Abstimmung zum so genannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz nun schon etwas zurückliegt, möchte ich Ihnen meine Stellungnahme nicht vorenthalten und bitte Sie um Ihr Verständnis für die späte Antwort.
Wir in der SPD-Bundestagsfraktion stehen zu den Menschen, die für absehbare Zeit bei uns sind und sich integrieren wollen. Wer aber kein Bleiberecht hat, über seine Herkunft täuscht oder Straftaten begeht, muss Deutschland wieder verlassen. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Nur so kann – und nur so wird – die Aufnahme Schutzsuchender in der breiten Bevölkerung dauerhaft Akzeptanz und Anerkennung finden. Das Gesetz regelt eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Ausweisung, Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen. Wir in der SPD-Fraktion haben viele geplante Verschärfungen von Innenminister Seehofer (CSU) dabei verhindert; das Resultat ist ausgewogen und an internationalem und europäischem Recht orientiert.
Für Minderjährige und Familien mit Minderjährigen gelten ganz hohe Schutzrechte. Sie dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen und nur so lange in Abschiebungshaft genommen werden, wie es unter Berücksichtigung des Kindeswohls angemessen ist. Das Kindeswohl hat Vorrang. Diese Rechte werden durch das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht berührt.
Pläne des Bundesinnenministeriums, Flüchtlingshelfer zu kriminalisieren, haben wir abgewendet. Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung unterliegen künftig Geheimhaltungspflichten. Die müssen jedoch nur von Amtsträgern oder besonders verpflichteten Personen beachtet werden. Nur sie können sich wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht strafbar machen.
Welche Personen hierunter fallen, ist klar geregelt: Das sind Beamte oder Personen, die bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle beschäftigt sind. Flüchtlingshelfer, Anwälte, Mitarbeiter von NGOs oder Journalisten gehören, entgegen des ursprünglichen Entwurfs, ausdrücklich nicht zu dieser Personengruppe. Die Zivilgesellschaft wird nicht kriminalisiert. Dafür haben die SPD-Ministerien in den Verhandlungen mit dem Innenminister gesorgt.
Wir in der SPD-Fraktion haben darüber hinaus viele wichtige Verbesserungen bei der Ausbildungsduldung durchgesetzt:
- Es gibt einen Anspruch auf Beschäftigungserlaubnis. Behörden haben hier – wie auch schon bei der Ausbildungsduldung – kein Ermessen bei der Erteilung.
- Der Beginn der Duldung kann bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn vorgezogen werden. Das beseitigt eine Rechtsunsicherheit zwischen Abschluss des Ausbildungsvertrags und der Aufnahme der Ausbildung.
- Auch für Helferausbildungen kann jetzt eine Ausbildungsduldung erteilt werden.
- Die sogenannte „Täuschungsfalle“ wird aufgehoben: Geduldete, die in ihrem Asylverfahren versucht haben, ihre Identität zu verschleiern, können, anders als bisher, nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung, einen regulären Aufenthaltstitel erwerben.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Barnett