Frage an Doris Barnett von Roland S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Barnett,
wer sollte nach Ihrer Meinung für die anstehenden EU Strafzahlungen für überhöhte Nitratwerte im Wasser aufkommen müssen?
Mit freundlichen Grüßen
R. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 19. Dezember 2018.
In der Tat ist Deutschland am 21. Juni 2018 wegen Nicht-Einhaltung der Nitrat-Richtlinie verurteilt worden. Fast gleichzeitig wurden das Düngegesetz und die Düngeverordnung novelliert. So konnte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Strafzahlungen erst einmal abwehren. Mit der Änderung des Düngegesetzes wird die notwendige Voraussetzung für einen besseren Datenabgleich und zur Einführung einer Stoffstrombilanz geschaffen. Mit der Stoffstrombilanz wird in den landwirtschaftlichen Betrieben die jeweilige Nährstoffzu- und -abfuhr erfasst werden. Anders als die bisherigen Nachweisverfahren arbeitet sie nicht mit Schätzwerten, sondern weitestgehend nach dem Bruttoprinzip mit realen Zahlen. Durch den technischen Fortschritt können heute die Nährstoffgehalte der meisten in der Landwirtschaft verwendeten Stoffe verhältnismäßig einfach festgestellt werden. Die SPD-Fraktion konnte damit eine ihrer Forderungen gegenüber der Union und dem CSU-geführten Bundeslandwirtschaftsministerium durchsetzen.
Ich sehe aber in der jetzigen Novelle nur einen Zwischenschritt auf dem Weg zur wirksamen Reduzierung aller durch die Landwirtschaft verursachten Nährstoffüberschüsse.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Barnett