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Doris Barnett
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Frage von Dennis K. •

Frage an Doris Barnett von Dennis K.

Sehr geehrte Frau Barnett,

die Bundesregierung stimmt diesen Freitag über das Fracking-Gesetz ab. Der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Schlupflöcher, die Tight Gas-Fracking schützen und den Weg für Schiefergasfracking frei machen.

Viele Abgeordnete sind gegen das Gesetz. Wie ist Ihre Meinung zum Fracking Gesetz? Denken Sie etwa, dass Fracking unsere Energieprobleme lösen wird, oder werden Sie am Freitag gegen das Gesetz stimmen? Ich würde Sie da um eine Stellungnahme bitten. Vielen Dank.

Grüße,
Dennis Körper

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Körper

vielen Dank für Ihr Frage zu Fracking, zu der ich gerne wie folgt Stellung nehmen möchte.
Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.
Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.
Im Rahmen der Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.
Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.
Der Ball liegt jetzt bei der CDU/CSU, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Doris Barnett