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Frage von Rita K. •

Frage an Doris Barnett von Rita K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Barnett,

bei meiner Frage an Sie geht es darum, zu wissen, wie Sie zum Tierschutz im Allgemeinen, zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) im Besonderen stehen, und womit Sie gedenken, den Schutz der Tiere, (insbesondere der Schächttiere) der seit 01.08.2002 im Grundgesetz Art 20a
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
verankert ist, konsequent durchzusetzen?

In all den sieben Jahren seit der Gesetzesänderung konnte nicht eine einzige Verbesserung für die Tiere erzielt werden.

Darum wäre es sehr von Vorteil, wenn Sie sich außerdem für ein Verbandsklagerecht einsetzen würden. Damit hätten Tierschutzorganisationen, genau wie Natur- und Umweltschutzverbände die Möglichkeit, die Rechte der Tiere einzuklagen.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus bestens.

Freundliche Grüße

Rita Kleb

PS: Tierschutz ist als Themenbereich nicht einmal aufgeführt, entsprechend halbherzig wird er auch behandelt!)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kleb,

als der Tierschutz 2002 als Staatsziel im Grundgesetz festgeschrieben wurde, war das Ergebnis der Bemühungen zahlreicher Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Seither haben wir einzelne weitere Fortschritte erzielen können, zum Beispiel bei der Validierung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen und bei den Haltungsbedingungen von Schweinen und Legehennen sowie auf der EU-Ebene bei Verbesserungen für Tiere auf Langzeittransporten.

Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen sagen, dass mir das tierschutzgerechte Schlachten von Tieren bei allen Einschränkungen, denen wir unterworfen sind, sehr am Herzen liegt. Bisher ist es wegen verfassungsrechtlicher Bedenken noch nicht zu einer gesetzlichen Regelung gekommen. Seien Sie versichert: Ich werde mich weiterhin auf den Ebenen, die mir zugänglich sind, dafür einsetzen, dass unnötige Qualen von Tieren abgewendet werden.

Das Verbandsklagerecht hat sich im Bereich des Umweltschutzes bewährt. Daher steht die SPD einer analogen Regelung im Bereich des Tierschutzes durchaus positiv gegenüber. Da die Verbandsklage den Klageweg ohne eigene Rechtsbetroffenheit ermöglicht, müssen an dieses Rechtsinstrument jedoch besonders strenge Auflagen geknüpft werden. - Im Umweltsektor ist das Verbandsklagerecht streng reglementiert und wenigen Verbänden vorbehalten. Eine Prüfung hinsichtlich der inneren Struktur und der Sachkunde der Verbände müsste entsprechend auch im Tierschutzbereich erfolgen. Bei der Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen müsste zudem darauf geachtet werden, dass solche Klagen sich – analog zum Umweltrecht – auf Behörden und deren Rechtsakte beschränken. Damit wäre gewährleistet, dass das Klageprivileg ausschließlich zur Klärung grundsätzlicher Fragen dient.

Ich hoffe damit Ihren Bemühungen gerecht geworden zu sein.

Mit freundlichen Grüssen

Doris Barnett