Frage an Doris Barnett von Caroline M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Barnett,
bezüglich der geplanten Änderung des Telemediengesetzes zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten habe ich einige Fragen.
Laut dem Gesetzentwurf soll das BKA eine Liste von Seiten erstellen, zu denen die Provider den Zugang blockieren sollen. Eine rechtsstaatliche Kontrolle ist dabei nicht vorgesehen. Sind Sie der Ansicht, dass hier ein Richtervorbehalt angebracht wäre, insbesondere da besagte Liste geheim gehalten werden soll und daher eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit nicht möglich ist ?
Offenbar ist vorgesehen, dass das Aufrufen der angedachten Stopp-Seite einen Anfangsverdacht hinsichtlich des Konsums von kinderpornographischen Inhalten begründet, so dass die Nutzerdaten der betroffenen Personen erfasst und ausgewertet werden sollen. Da man Links den Inhalt der sich dahinter verbergenden Webseiten i.A. nicht ansehen kann und die Liste geheim ist, besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass unbescholtene Bürger auf besagter Stopp-Seite landen. Das Risiko erhöht sich noch dadurch, dass es eine Reihe von Möglichkeiten gibt, ohne eigenes Zutun einen Zugriffsversuch auf eine gesperrte Seite zu unternehmen, z.B. durch das Öffnen von Emails mit eingebetteten Webinhalten, durch automatische Weiterleitungen sowie durch das Precaching von Browsern. Wie wollen sich sicherstellen, dass das Surfen im Internet nicht zu einem Spießrutenlauf wird, bei dem eine Vielzahl von Bürgern unberechtigterweise ins Visier der Fahnder gerät ?
Die Infrastruktur, die zum Sperren von kinderpornographischen Inhalten aufgebaut werden soll, lässt sich zum Filtern beliebiger Inhalte verwenden. Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Sperren auf Kinderpornographie beschränkt bleiben und nicht auch andere Inhalte zensiert werden ? Die Bundesjustizministerien diese Thematik im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen ins Spiel gebracht während die hessische Landesregierung gerne Glücksspielangebote sperren würde.
Gruß,
Caroline Mayer
Sehr geehrte Frau Mayer,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich kritisch zur geplanten Änderung des Telemediengesetzes zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten äußern.
Am 27. Mai 2009 fand eine Anhörung zu diesem Thema im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie statt, in dem ich ordentliches Mitglied bin. Die Aussagen der anwesenden Sachverständigen, u.a. Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes, müssen allerdings noch ausgewertet werden; dies nimmt naturgemäß eine gewisse Zeit in Anspruch.
Wenn Sie an den konkreten Ergebnissen der Anhörung bzw. den Sachverständigen-Gutachten interessiert sind, wenden Sie sich bitte per Email direkt an mein Büro unter doris.barnett@bundestag.de . Meine Mitarbeiter werden Sie dann gerne informieren und Ihnen die entsprechenden Unterlagen als PDF-Dateien übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Doris Barnett MdB