Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Angela H. •

Ich würde gerne wissen, wer sich das mit der Energiepauschale ausgedacht hat. Sozial völlig unausgewogen. Studenten , sowieso wenig Geld, bzw. Von Eltern abhängig, und Rentner, müssen auch heizen

Ich hätte gerne eine Stellungnahme von ihnen zu den Beschlüssen im Bundestag betreffend Energiepauschale.
Die Entscheidungen sind soweit abgehoben, dass man das Gefühl bekommt das Politiker vom wahren Leben keine Ahnung mehr haben un und völlig an der Lebensrealität vorbei regieren.
Bitte um eine kurze Stellungnahme

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.,

 

danke für Ihre Anfrage zum Thema Energiepreispauschale. Die Ampel-Koalitionspartner haben auf die steigenden Energiepreise und Herausforderungen durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine reagiert und zwei Maßnahmenpakete zur Entlastung der Bürger:innen im Februar und März 2022 geschnürt. Als Teil davon wurde auch die Energiepreispauschale beschlossen. Sie erreicht die Mehrheit der Bürger:innen ohne besondere Antragstellung und ist mit einem Volumen von 10,4 Mrd. Euro Nettoentlastung die bei weitem wichtigste Entlastungsmaßnahme.

 

Dadurch dass die Pauschale in Höhe von 300 Euro der Einkommenssteuerpflicht unterliegt, schaffen wir eine sozial ausgewogene Unterstützung. Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt der individuelle Steuersatz der Pauschale aus. Denn es sind gerade Haushalte mit geringerem Einkommen, die am härtesten von den aktuellen Preisentwicklungen getroffen werden. Es ist deswegen ist es nur gerecht, dass sie mehr von Entlastungen profitieren als Haushalte mit größerem Einkommen.

 

Wenn Rentner:innen und Studierende oder Bezieher:innen von Elterngeld im Jahr 2022 einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Lohn erhalten oder als Unternehmer oder Freiberufler Einkünfte erzielen, bekommen auch sie die Energiepreispauschale. Die Erwerbstätigkeit wird allerdings nur anerkannt, wenn sie der Einnahmeerzielung und nicht nur dem Erhalt der Energiepreispauschale dient. Erfüllen diese Gruppen die Voraussetzungen nicht, erhalten sie die Energiepreispauschale nicht. Hier werden die Belastungen durch die Energiepreise dann durch andere Hilfen, etwa den im Rahmen des Wohngeldes gewährten Heizkostenzuschuss oder die Abschaffung der EEG-Umlage, ausgeglichen.

 

Eine Übersicht der beschlossenen Entlastungsmaßnahmen finden Sie auf der Homepage der SPD-Bundestagsfraktion unter https://www.spdfraktion.de/themen/so-buergerinnen-entlastet. Dort gibt es auch Informationen zur diesjährigen Rentenerhöhung (https://www.spdfraktion.de/themen/renten-steigen) und der bevorstehenden BAföG-Erhöhung (https://www.spdfraktion.de/themen/mehr-geld-bafoeg-empfaengerinnen).

 

Beste Grüße

Dirk Wiese

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