Bekomme ich als Eu-Rentner mit Grundsicherung auch das 3. Entlastungspaket
Sehr geehrte Frau K.,
danke für Ihre Anfrage. Die Energiepreispauschale für Rentner:innen aus dem dritten Entlastungspaket erhalten alle, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte haben. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz in Deutschland. Zudem wird die Pauschale nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Im FAQ des Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie weitere Informationen zur Energiepreispauschale für Rentner:innen: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html#:~:text=Angesichts%20der%20anhaltend%20hohen%20Preissteigerungen,von%20300%20Euro%20erhalten%20sollen.
Eine Übersicht weiterer Entlastungsmaßnahmen können Sie ebenfalls online nachlesen: https://www.spdfraktion.de/themen/so-unterstuetzen-wir-buergerinnen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Beste Grüße
Dirk Wiese