Frage an Dirk Warschkow von Peter H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr gehrter Herr Warschkow,
mich interessiert insbesondere Ihre Position zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile als zukünftiger Volksvertreter und Abgeordneter des neuen Bundestages.
Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004 die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile, so wollen es z. Zeit die meisten Bundesländer, sollen als PKW nach Hubraum besteuert werden. Damit wäre eine Erhöhung der Kfz-Steuer unseres Wohnmobiles von bisher etwa 530 € auf etwa 2440 € verbunden. Das entspräche einer Erhöhung von über 400 %.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.
Fragen: 1. Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen?
2. Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05?
3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sehen Sie, wenn die Steuer wie bisher geplant eingeführt wird.
Ich bitte Sie um kurze, eindeutige Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Peter Hennig
P.S.: Ein paar Informationen zu Alter, Qualifikation etc. können Sie ruhig in Ihrem Profil angeben. Sie haben doch wohl nichts zu verbergen?
Sehr geehrter Herr Hennig,
ich habe schon auf Anfragen geantwortet. Warum es im Internet nicht angezeigt wird, kann ich nicht sagen. (siehe Kopie des anliegenden Textes). Ich bekomme sehr viele Mails von Vereinen, Verbänden, Bürgern usw., so dass es mir nicht möglich sein wird, alle zu beantworten. Ich bitte daher um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Warschkow
Sehr geehrter Herr Wolfgang Schleicher,
starke und eigenständige wirtschaftliche Strukturen sind mein großer Wunsch für unsere Region. Dies Ziel zu erreichen wird ein schwieriger und sicherlich auch langer Weg. Als Kandidat für unsere Region, in Sachsens Herz, bin ich bereit, für dies Ziel zu kämpfen. Denn Herr Schleicher, scheitern wir in diesem Feld verspielen wir die Zukunft Ostdeutschlands.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dirk Warschkow
Sehr geehrter Herr Michael Heinrich,
in Beantwortung Ihrer Fragen „Thema Schornsteinfegermonopol“ möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
1. Die BRD muss sich einheitlichen Regelungen in der EU anpassen. Ich halte das Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen der bisherigen Monopolstellung der Schornsteinfeger in Deutschland für angebracht.
2. Die Doppelbelastung der Hauseigentümer durch Doppelmessung vom Heizungshandwerk und den Schornsteinfegern muss wegfallen. Notwendig ist eine einheitliche Regelung die nur eine Messung zum Inhalt hat und damit nur einmal finanziell zu Buche schlägt. Das Heizungsbauerhandwerk halte ich für durchaus qualifiziert, die notwendigen Messungen nach der 1. BimschV durchzuführen.
3. Herr Heinrich, bei der Novellierung des Schornsteinfegergesetzes würden – vorausgesetzt bei meiner Wahl in den deutschen Bundestag – die vorangegangenen Gedanken einfließen.
Mit freundlichen Grüßen
gez, Dirk Warschkow