Frage an Dirk Warschkow von Michael H. bezüglich Verbraucherschutz
Als in Ihrem Wahlkreis wohnhaftes Mitglied der IG gegen das Schornsteinfegermonopol interessiert mich für meine Wahlentscheidung vor allem:
1. Wie ist ihre Haltung bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens, daß die EU wegen dieses Monopols gegen Deutschland eingeleitet hat?
2. Im Falle Ihrer Wahl in den Bundestag, werden Sie sich im Rahmen der jetzt lfd. Novellierung der 1.BImschV dafür einsetzen, daß auch das Heizungsbauerhandwerk für die Messung nach 1.BimschV zugelassen wird und damit die Kostenbelastung der Hausbesitzer durch Wegfall der Doppelmessungen gesenkt wird?
3. Im Falle Ihrer Wahl in den Bundestag werden Sie voraussichtlich bald über das neue bzw. novellierte Schornsteinfegergesetz abstimmen müssen. Wie ist Ihre diesbezügliche Haltung?
Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen
Mit freundlichen Grüßen
Michael Heinrich
Sehr geehrter Herr Michael Heinrich,
in Beantwortung Ihrer Fragen (Thema Schornsteinfegermonopol) möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
1. Die BRD muss sich einheitlichen Regelungen in der EU anpassen. Ich halte das Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen der bisherigen Monopolstellung der Schornsteinfeger in Deutschland für angebracht.
2. Die Doppelbelastung der Hauseigentümer durch Doppelmessung vom Heizungshandwerk und den Schornsteinfegern muss wegfallen. Notwendig ist eine einheitliche Regelung die nur eine Messung zum Inhalt hat und damit nur einmal finanziell zu Buche schlägt. Das Heizungsbauerhandwerk halte ich für durchaus qualifiziert, die notwendigen Messungen nach der 1. BimschV durchzuführen.
3. Herr Heinrich, bei der Novellierung des Schornsteinfegergesetzes würden
(vorausgesetzt bei meiner Wahl in den deutschen Bundestag) die vorangegangenen Gedanken einfließen.
Mit freundlichen Grüßen
gez, Dirk Warschkow