Wie stehen Sie zur derzeitigen Wegstreckenentschädigung in Niedersachsen für Beschäftige des Landes und der Kommunen?
Sehr geehrter Herr Toepffer,
viele Tätigkeiten der Verwaltungen sind mit Dienstreisen im Außendienst verbunden. Steuerprüfer, Sozialarbeiter und viele andere Beschäftigte sind gezwungen ihr privates KFZ für diese Außendiensttätigkeiten einzusetzen. In Niedersachsen ist die Wegstreckenentschädigung mit 30 Cent/KM nicht kostendeckend. Viele andere Bundesländer haben inzwischen die Wegstreckenentschädigung angehoben, in Niedersachsen allerdings ist dies noch nicht geschehen. Wie kann es sein, dass in Schleswig Holstein inzwischen 40 Cent/KM gezahlt werden? Die Kosten für Benzin etc. sind innerhalb Deutschlands ja identisch. Daher wurdert es mich, dass Niedersachsen zu einer ganz anderen Bewertung der Wegstreckenentschädigung kommt als andere Bundesländer.
Die Möglichkeit den ÖPNV zu nutzen ist in Niedersachsen aufgrund der ländlichen Struktur auch nicht immer gegeben.
Daher meine Frage: Ist die Wegstreckenentschädigung aus Ihrer Sicht ausreichend?