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Dirk Toepffer
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Frage von Helen S. •

Frage an Dirk Toepffer von Helen S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Toepffer,

Herr Tonne hat eine Maskenpflicht im Unterricht für Grundschüler angekündigt. Können Sie bitte darlegen, wie Sie als Politiker im Vorfeld sichergestellt haben, dass keine gesundheitliche Gefährdung beim stundenlangen und dauerhaften Tragen von Masken bei kleinen Kindern zu befürchten ist? Bislang kenne ich nur Einschätzungen von Ärtzeverbänden, die raten, dass Kinder im Alter bis 10 Jahre lediglich freiwillig eine Maske tragen sollten und sie jederzeit wieder abnehmen dürfen müssten. Mit Ihrer Pflicht wird entgegen der Expertenmeinung gehandelt, ohne Risiken im Vorfeld untersucht zu haben. Und wie sieht es mit wichtigen Pausenzeiten aus, wo die Maske nicht getragen wird? Wo und wie soll dies möglich sein, wenn das gesamte Schulgelände unter Maskenpflicht gestellt wird? Wie stehen Sie zu den Meldungen von vielen Eltern und Lehrern, die berichten, dass Kinder vermehrt über Kopfschmerzen klagen? Ist das kein Anlass für Sie, zu prüfen, wie sich stundenlanges Tagen bei Kindern auswirkt und genau diese Bedingungen bei Kindern in einer Studie zu untersuchen? Es gibt Lösungen wie kleinere Kassen, mehr Räume, mehr Lehrer, zur Not auch Lehrkräfte aus Pension oder Lehramtsstudenten für die Zwischenzeit zu aktivieren, um die Klassen zu teilen, Plexiglaswände aufstellen, für mehr Belüftung über Belüftungssystem zu sorgen. Es gibt immer Alternativen!

Doch soll es nun wirklich die Lösung sein, kleinen Kindern in der Grundschule im Unterricht dauerhaftes Maskentragen zuzumuten, wobei diese noch viel mehr von einer deutlichen Artikulation und Mimik abhängig sind?

Eine Politik, die sich zu so einer Maßnahme hinreißen läßt, ohne mögliche Schäden zu untersuchen, setzt das Kindeswohl aufs Spiel. Eine Gefährdung muss im Vorfeld ausgeschlossen werden. Denn auch die körperliche Unversehrtheit von Kindern ist ein Grundrecht und darf nicht dem Präventionsschutz untergeordnet werden.

Mit besten Grüßen

H. S.

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Sehr geehrte Frau Schmitt,

durch die aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin und die Umsetzung dieser durch das Niedersächsische Kultusministerium, haben sich die Vorzeichen Ihrer Anfrage in den letzten Stunden verändert. Die Grundschülerinnen und -schüler werden nun auch in Niedersachsen zunächst im Szenario C (Distanzlernen vom 11.01.-18.01.2021) und anschließend im Szenario B (Wechselunterricht bis zunächst zum Ende des ersten Schulhalbjahres) unterrichtet. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II wechseln ab dem 11.01.2021 in das Szenario C (mit Ausnahme von Abschluss- und Abiturklassen, für die gesonderte Regelungen getroffen werden). Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) müssen - wie bisher auch - nur dort getragen werden, wo der Abstand zu Mitschülerinnen und Mitschülern nicht eingehalten werden kann. An festen Sitzplätzen im Unterricht gilt damit keine Pflicht zum Tragen einer MNB.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen alles Gute.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Dirk Toepffer

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