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Dirk Toepffer
CDU
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Frage von Max M. •

Frage an Dirk Toepffer von Max M. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Sehr geehrter Herr Töpfer,

wie steht die CDU-Fraktion, oder sie in persönlich, zu dem aktuellen Verbot jeglicher Pyrotechnik zu Silvester?
Dies ist in Deutschland nach meinem Wissen einzigartig. In Niedersachsen kann, im Vergleich zu allen anderen Bundesländern, nicht mal eine Wunderkerze, Mini-Fontäne, Brummkreisel und ähnliches Kleinstfeuerwerk in der Zeit vom 16.12.2021 - 10.01.2022 gezündet werden.
Dieses Kleinstfeuerwerk (Kategorie F1) ist regulär ab 12 Jahre ganzjährig zu erwerben und ganzjährig abbrennbar.
Wie verhältnismäßig ist dieses Verbot, wenn vorher schon der Feuerwerksverkauf komplett verboten wurde, der Alkoholkonsum beschränkt wurde, das Abbrennen von Feuerwerk an bestimmten Plätzen verboten werden kann und ein Ansammlungsverbot besteht und alle weiteren Kontaktbeschränkungen gelten?
Das in der Pressekonferenz bei dem Thema noch manchen zu lachen ist, ist sehr traurig. Es gibt auch Leute in Niedersachsen die keine Hunde sondern menschliche Jungs haben und für die das Feuerwerk mehr als Lärm, Feinstaub und Giftstoffe ist.
Mit einem solchen überzogenen Verboten kann man, insbesondere wenn es von „bürgerlichen“ Parteien gefordert wird, vermutlich bürgerliche Personen in Richtungen treiben in die sie nicht wollten.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
M.M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum niedersächsischen Verbot des Verkaufs, Mitführens und Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen und Feuerwerkskörpern vor und an Silvester 2020.

Mit dem diesjährigen Komplettverbot von Pyrotechniksoll zur weiteren Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens verhindert werden, dass sich Menschenansammlungen im öffentlichen Raum oder auch auf privaten Grundstücken bilden. Das Komplettverbot geht auf den ausdrücklichen Wunsch der Kommunen zurück, die sich außerstande sahen, Bereiche und Plätze, an denen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten sein soll, sinnvoll festzulegen und die Einhaltung zu überwachen.

Dieses Verbot betrifft natürlich nicht das sog. Kleinstfeuerwerk der Klasse F1, das ganzjährig erworben und ohne Altersbegrenzung überall verwendet werden darf, sondern lediglich Feuerwerkskörper der Klassen F2 und höher, die eben nicht ganzjährig erworben und verwendet bzw. nur von Erwachsenen und von speziell dafür ausgebildeten Personen gezündet werden dürfen. Sie können also selbstverständlich im kleinen Familienkreis gerne Wunderkerzen oder „Tischfeuerwerk“, wie z. B. Knallbonbons oder Brummkreisel für den Innengebrauch verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Toepffer

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