Frage an Dirk Toepffer von Tim L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Toepffer,
am 03.07.2019 hatten Sie mir auf abgeordnetenwatch.de auf meine Frage, ob die Veröffentlichung anonymisierter Kontrollergebnisse der veterinärmedizinischen Überwachung von Schlachthöfen in Niedersachsen umsetzbar ist, folgendes geantwortet:
"Dieser Verbraucherschutzbericht soll zukünftig auch als Plattform zur Veröffentlichung der Ergebnisse der in Rede stehenden im jeweiligen Jahr durchgeführten Schwerpunktkontrollen [Anm.: in Schlachtbetrieben] genutzt werden. So kann der interessierte Verbraucher dem jeweiligen Bericht Umfang und Stand der Überprüfungen entnehmen."
Weder im Verbraucherschutzbericht 2019 noch in der dazugehörigen Pressemitteilung werden jedoch die Kontrollen in Schlachthöfen thematisiert. Lediglich im Tätigkeitsbericht des LAVES werden die Schwerpunktkontrollen aufgeführt. Danach wurden seit Oktober 2018 insgesamt 60 Kontrollen (davon 43 in 2019) durchgeführt und in 56 Betrieben Verstöße festgestellt. Laut LAVES "zeichnet sich die Notwendigkeit eines umfassenden Schulungs- und Fortbildungsbedarfes in den Schlachtbetrieben
ab."
Eine transparente Darstellung des Umfangs und Stands der Überprüfungen in den Schlachtbetrieben in Niedersachsen sieht für mich anders aus, da weiterhin jegliche Daten der Kontrollen durch die Landkreise fehlen.
Ich kann aus den Daten und Ausführungen des LAVES nur den Schluss ziehen, dass die Situation in den niedersächsischen Schlachtbetrieben Anlass zur Sorge gibt. Daher ist es für mich unverständlich, dass der Landtag nicht die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, dass auch die Kontrollergebnisse der Landkreise auf Landesebene aggregiert werden, um ein belastbares Lagebild zum Tierschutz in den niedersächsischen Schlachtbetrieben zu erhalten. Dadurch könnte auch datenschutzrechtlichen Bedenken gegen eine Veröffentlichung auf Ebene der Landkreise Rechnung getragen werden.
Wie ist Ihre Meinung zu meiner Kritik und meinem modifizierten Vorschlag?
Freundliche Grüße
T. L.
Sehr geehrter Herr L.,
die Ergebnisse der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden von den zuständigen kommunalen Behörden dokumentiert und unmittelbar dem Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt.
Die Veröffentlichungen des Bundesamts aggregiert die Daten nach Bundesländern: (https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Tiere-Tierische-Erzeugung/Publikationen/Downloads-Tiere-und-tierische-Erzeugung/fleischuntersuchung-j-2030430187004.html).
Auf diesem Wege wird für die Ergebnisse der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung der Vorgabe nach Transparenz der Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach Artikel 11 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/625 entsprochen. Die systematische Erfassung detaillierter Daten im Rahmen der amtlichen Kontrolle in Schlachtbetrieben, sprich „steuerungsrelevanter Kennzahlen, ist auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) rechtlich nicht vorgesehen. Allerdings werden ausgewählte Kontrolldaten der Lebensmittelüberwachung nach der AVV Rüb erfasst. Diese aggregierten Daten werden in einer Landesstatistik zusammengefasst und ausgewertet, zu fachaufsichtlichen Zwecken genutzt und in Teilen im jährlichen Verbraucherschutzbericht veröffentlicht.
Ferner werden wesentliche Feststellungen im Rahmen einzelner amtlicher Kontrollen grundsätzlich schriftlich dokumentiert und in Betriebsakten zusammengeführt. Dies gilt auch für die amtlichen Kontrollen an Schlachthöfen. Diese Feststellungen haben Einfluss auf Art und Umfang weiterer Kontrollen. Die für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Referate im Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz prüfen derzeit die Möglichkeiten und Grenzen einer zentralen Erfassung und fachaufsichtlichen Nutzung auch dieser Kontrolldaten.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Toepffer