Frage an Dirk Toepffer von Michael E. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter herr Töpfer
was möchten Sie zum Schutz von Süntel und Deister tuen
und wie sehen die Belastung durch einen achtspurigen Ausbau der A 2 und einer ICE Trasse hannover-Bielefeld
Sollte auch der Nordsüntel bei Hülsede NSG Gebiet werden
Mit freundlichen Grüssen
M. E.
Sehr geehrter Herr E.,
die Bewahrung der Schöpfung ist ein urchristlicher Gedanke, daher setzt sich die CDU-Fraktion für den Schutz und Erhalt der Umwelt und unsere Natur ein. Bei der Bewältigung des Baus von bedeutenden Infrastrukturmaßnahmen sind wir daher bestrebt, einen ausgewogenes Maß zwischen der Versiegelung von Flächen und dem Umwelt und Naturschutz sicherzustellen.
Ich möchte Ihnen daher mitteilen, dass der Deutsche Bundestag am 2. Dezember 2016 das sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes verabschiedet hat. Anlage zum Gesetz ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Es gilt damit als gesetzlich festgelegt, welche Verkehrsprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, ist das zentrale Steuerungselement der Verkehrsinfrastrukturpolitik. Er dient der Erhaltung, dem Ausbau und dem Neubau von Infrastruktur, d. h. er stellt den Infrastrukturbedarf und die Bauwürdigkeit fest. Der BVWP ist ein Planungsinstrument und ein Rahmenplan. Dabei wurden die im neuen Bundesverkehrswegeplan bewerteten Vorhaben wurden einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt.
Zu Ihrer Anfrage eines achtspurigen Ausbau der A2 kann ich Ihnen mittteilen, dass nachstehende Erweiterungs- bzw. Ausbaumaßnahmen mit Planungsrecht enthalten sind:
- A 2 - AS Herrenhausen bis AD Hannover- West Die Erweiterung auf 8 Fahrspuren ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aus 2016 im vordringlichen Bedarf mit Planungsrecht eingestuft. Ressourcen für die Planung stehen in der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) derzeit nicht zur Verfügung. Im Jahr 2020 wird geprüft, ob ein Planungsbeginn erfolgen kann.
- A 2 / A 352 Umbau AD Hannover West (Knotenpunktausbau) ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aus 2016 im vordringlichen Bedarf eingestuft. Ressourcen für die Planung stehen in der NLStBV derzeit nicht zur Verfügung. Im Jahr 2020 wird geprüft, ob ein Planungsbeginn erfolgen kann.
- A 2 / A37 Umbau AK Hannover – Buchholz (Knotenpunktausbau) ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aus 2016 im vordringlichen Bedarf eingestuft. Ressourcen für die Planung stehen derzeit nicht zur Verfügung. Im Jahr 2020 wird geprüft, ob ein Planungsbeginn erfolgen kann.
Zu Ihrer Anfrage einer möglichen Mehrbelastungen durch das Projekt des Bundesschienenwegeausbaugesetzes „ABS/NBS Hannover – Bielefeld“ (ABS = Ausbaustrecke, NBS = Neubaustrecke) kann ich Ihnen mitteilen, dass es aktuell noch keinen Planungsauftrag gibt. Die Deutsche Bahn hat noch keine Palnung vorgenommen erst in diesem Jahr ist vorgesehen, dass die Aufnahme dieses Vorhabens in die Planungsvereinbarungen der Deutschen Bahn erfolgt. Der genaue Verlauf der Trasse ist demzufolge noch nicht bekannt und eine mögliche Belastungsabschätzung ist daher nicht möglich.
Bezüglich einer möglichen Ausweisung des Nordsüntel bei Hülsede als Naturschutzgebiet weise ich freundlich darauf hin, dass seit dem 1.1.2008 grundsätzlich die unteren Naturschutzbehörden in Niedersachsen für die Ausweisung aller Naturschutzgebiete zuständig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Toepffer