Frage an Dirk Toepffer von Gabriele B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Toepffer,
für die Sicherheit der Bürger ist lt. Gesetz der Bund zuständig. Dies gilt nicht für die Sondierung und Räumung von gefährlichen Kampfmitteln aus den Weltkriegen. Hier hat der Bund die Zuständigkeiten auf die Bundesländer verlagert. Diese wiederum gaben "den Ball weiter" an die Kommunen mit dem Resultat, dass in diesen jeweils unterschiedliche Bestimmungen gelten. Nun wird gemäß Gesetz der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück Verdachtspunkte angezeigt werden, als Gefährder dargestellt und ihm wird die volle Haftung übertragen, wenn durch die Explosion eines Blinggängers Personen- und Sachschäden entstehen. Um dieses zu verhindern, hat er die Kosten für eine Sondierung und gegebenenfalls die Kosten für die Evakuierung der Bevölkerung zu tragen. Halten Sie dieses für gerecht?
Mit freundlichen Grüssen
Gabriele Bredow
Liebe Frau B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und um es klar zu sagen: Ich halte die für die Kampfmittelbeseitigung gefundenen Regelungen nicht für gerecht. Der Fall Ihres Hauses zeigt, wie schnell es zu ungerechten Lösungen kommen kann. Es wäre mir lieber, wenn auch in diesem Bereich der der Grundsatz Anwendung fände, dass Kriegs- und Kriegsfolgelasten von der Allgemeinheit getragen werden. Daher kann ich Ihren Frust über die Kosten, mit denen Sie im Zusammenhang mit der Bombenräumung auf Ihrem Grundstück zu tun hatten, sehr gut nachvollziehen.
Unabhängig davon habe ich der HAZ vom 3.1. (http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Landgericht-Hannover-Ehepaar-aus-Seelhorst-fordert-wegen-Bauschaeden-nach-Bombensuche-29.000-Euro-Schadensersatz) entnommen, dass Ihre Chancen in dem Rechtsstreit um die Beschädigungen an Ihrem Haus nicht schlecht stehen und hoffe, dass zumindest der Teil des Schadens ersetzt wird.
Ich bedauere, Ihnen keine erfreulichere Nachricht geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Toepffer