Frage an Dirk Toepffer von Tim L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Toepffer,
statistische Erhebungen über die Anzahl und Ergebnisse der Schlachthofüberwachung sind nach einer Mitteilung des zuständigen Ministeriums in Niedersachsen rechtlich nicht vorgesehen. Daher liegen dem Ministerium auch keine Daten zu diesen Kontrollergebnissen, die veröffentlicht werden könnten, vor.
Insbesondere aufgrund der jüngsten Vorkommnisse in den niedersächsischen Schlachthöfen halte ich es für geboten, die bisherige Verfahrensweise zu überprüfen und künftig steuerungsrelevante Kennzahlen zu erheben, diese auf Landesebene zu aggregieren und zu analysieren sowie in anonymisierter Form der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Alle EU-Länder müssen jährlich einen Bericht an die EU-Kommission zu veterinärmedizinischen Kontrollen in nutztierhaltenden Betriebenen übermitteln. Der Bericht für Deutschland enthält dabei auch Angaben für die einzelnen Bundesländer bzw. wurden diese Daten im Rahmen von parlamentarischen Anfragen im Bundestag veröffentlicht. Es ist daher nach meiner Einschätzung auch ein Gebot der Fairness und der Gleichbehandlung nicht nur Daten zu Tierschutzkontrollen in landwirtschaftlichen Betriebe zu veröffentlichend sondern auch zu Kontrollen in Schlachthöfen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie meinen Vorschlag befürworten und in Ihre parlamentarische Arbeit einbringen werden?
Freundliche Grüße
T. L.
Sehr geehrter Herr L.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Gerne werden wir Ihren Vorschlag mit in unsere parlamentarische Arbeit einbeziehen.
Wir stimmen Ihnen zu, die jüngsten Vorfälle auf niedersächsischen Schlachthöfen erfordern, dass die Kontrolldichte von Schlachtbetrieben maßgeblich erhöht wird.
Unsere Landwirtschaftsministerin, Frau Barbara Otte-Kinast, hat diesbezüglich unverzüglich weitere Kontrollen angekündigt. Seit November sind daher zwei Experten-Teams des niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz dafür zuständig, unangekündigte Kontrollbesuche auf Schlachthöfen durchzuführen. Die dabei erfassten Abläufe sowie Kennzahlen können jedoch nicht ohne weiteres der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Bei der Erfassung der Daten werden auch wichtige betriebsinterne Daten erfasst, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden dürfen.
Wir werden beraten, inwiefern Ihr Vorschlag und die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse umsetzbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Toepffer