Frage an Dirk Manzewski von Helmut E. bezüglich Recht
Dieses Wahlverhalten der Wähler ist bekannt. Nur erfolgen 50 % der Sitze durch Listenvergabe. Hier hat der Wähler nur beschränkten Einfluss. Wie soll er Anwälte und Lehrer von seiner Wahl ausschließen, wenn alle Parteien, hauptsächlich Kandidaten dieser beiden Berufsgruppen aufstellen?
Da liegt der Hase im Pfeffer. Die Listenvergabe ist Gift für diese Demokratie. Sie macht die Kandidaten zu sehr abhängig vom Wohlverhalten gegenüber seiner Partei.
Wie steht es so schön im Grundgesetz: Der Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verantwortlich. Schön wäre es, nur die Praxis spricht eine andere Sprache. Ich erinnere nur an die massiven Drohgebärden der Parteioberen gegenüber den so genannten Abweichlern in den Parteien.
Mit freundlichen Grüß
H. Eckert
Sehr geehrter Herr Eckert,
die von Ihnen kritisierte Listenvergabe entspricht sicher nicht dem Optimalen. Aber was ist die Alternative? Stellen Sie sich bitte einmal vor, in jedem Wahlkreis würde eine Partei mit 51 zu 49 Prozent gewinnen. Sind Sie tatsächlich der Auffassung, dass die 49 % dann überhaupt nicht vertreten sein sollten? Hinzukommt, dass nicht immer der Direktkandidat auch tatsächlich der bessere Abgeordnete ist. In bestimmten Regionen Deutschlands wird leider insoweit wenig differenziert. An einem Vorschlag Ihrerseits, der alle Bedenken berücksichtigt und zu einem besseren Ergebnis führen würde, wäre ich sehr interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Manzewski, MdB