Frage an Dirk Manzewski von Michael P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Manzewski,
würden Sie die nachstehende öffentliche Antwort des Schweriner MdL Dr. Henning von Storch (CDU) an mich teilen? Ich denke aber doch, Herr Dr. von Storch errang gerade wegen seiner seltenen Ehrlichkeit ein Direktmandat; oder hat mich MdL Dr. von Storch (unter www.kanditatenwatch.de / Landtagswahl-MV-2006 / WK: Bad Doberan I ) etwa angelogen und somit die Bürger(innen) und CDU Wähler getäuscht?
MfG
Michael Pfeiffer
Diplomverwaltungswirt und Regierungsamtmann
Antwort von
Dr. Henning von Storch
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Ihre Anfrage betreffend "Rückgabeverbot an redliche Heimatvertriebene" beantworte ich gerne wie folgt:
Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands hat der Bundestag gesetzliche Regelungen für die teilweise Nichtrückgabe von in kommunistischer Zeit enteigneten Vermögenswerten beschlossen. Dies betrifft insbesondere die Enteignungen vor 1949. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war maßgeblich daran beteiligt. Die Gesetzgebung hierzu hat das Bundesverfassungsgericht für rechtsstaatlich erklärt.
Meine persönliche Meinung: Ich empfinde es als Unrecht, dass die Bundesrepublik, die aus dem Volkseigentum in Bundeseigentum übergegangenen Vermögenswerte, die aus kommunistischer Enteignung stammen, über die Treuhandanstalt bzw. ihre Nachfolger "privatisiert" und meistbietend veräußert.
Ich erinnere daran, dass alle früheren Bundesregierungen vor 1990 den Opfern kommunistischer Enteignung die Rückgabe ihrer Vermögenswerte im Falle der Wiedervereinigung versprochen haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Henning von Storch
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
ich habe großes Verständnis für Ihre Frage, möchte jedoch die Antwort eines anderen Politikers, in diesem Fall die von Herrn v. Storch, nicht bewerten.
In der Sache verweise ich darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die zugrunde liegende Rechtslage für rechtsmäßig erklärt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Manzewski, MdB