Frage von Marius R. • 20.11.2023
Antwort von Dirk Heidenblut SPD • 20.11.2023
Der Abschluss des Gesetzes ist für die 50 Kalenderwoche vorgesehen, bis dahin müssen Sie sich noch gedulden.
Der Abschluss des Gesetzes ist für die 50 Kalenderwoche vorgesehen, bis dahin müssen Sie sich noch gedulden.
die Anbauvereinigungen sind Vereinigungen von Mitgliedern, die gemeinsam den Eigenanbau organisieren.
Das Gesetz wird jetzt im Februar 2024 verabschiedet, bis zur Bundesratssitzung am 22.03. ist dann ausreichend Zeit.
nein, die Streichung aus dem BtMG macht das Gesetz nicht zustimmungspflichtig.
Und ich bin froh, dass es am 23.02. endlich soweit sein wird.
Wir haben aber die Hinweise, dass dies womöglich unzureichend klargestellt ist, sehr ernst genommen und das Gesetz vor dem Beschluss so eindeutig nachgeschärft, dass die Gefahr keinesfalls besteht.