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Dirk Heidenblut
SPD
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Frage von Joachim Maurice M. •

Wie priorisieren Sie ganz persönlich „Patientensicherheit“, wenn ab 2022 EU-weit mutmasslich gesundheitsschädliches Titandioxid in Lebensmitteln zwar verboten, in Medikamenten aber erlaubt bleibt?

Die EU-Kommission hat ab 2022 den Einsatz von Titandioxid in allen Lebensmitten verboten und folgt damit dem Vorsorge- und Präventiongedanken im Sinne des Verbraucherschutzes in allen Mitgliedsstaaten, also auch in Deutschland. Das ist gut! Bei der Herstellung und Inverkehrbringung von Arzneimitteln, die in besonderer Weise das Vertrauen des Konsumenten bedingen, gilt diese Regel nicht. Das ist schlecht! Die Pharmawirtschaft adressiert das Argument in Gefahr stehender Versorgungssicherheit oder gar unterbrochener Lieferketten an die Politik, um entweder dauerhaft von der Regel ausgeklammert zu bleiben oder mindestens Übergangsfristen von sehr vielen Jahren auszuhandeln.

Wie werden Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses auf das Thema reagieren? Ist Patientensicherheit weniger „wert“, als allgemeiner Verbraucherschutz? Können Sie bitte Stellung nehmen zu der Frage, warum die Politik hier erkennbar gegenüber marktmechanistischen Argumenten der Pharma-Lobby einbricht?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

Sie sprechen hier ja EU-Recht an, wie sich die Gesundheitspolitiker*innen in der EU und in den zuständigen Ausschüssen positionieren kann ich Ihnen nicht beantworten. 

Richtig ist, die EU hat Titandioxid für Lebensmittel vorsorglich verboten, da eine vermutete Toxizität zwar nicht nachgewiesen, aber eben auch nicht entkräftet wurde. Folgerichtig wäre es, dem Beispiel bei Arzneimitteln zu folgen.

Die EMA hat in Ihrer Stellungnahme allerdings sehr deutlich gemacht, dass ein Ersatz wohl nicht schnell möglich ist. Sie können das hier nachlesen: https://www.ema.europa.eu/en/documents/report/final-feedback-european-medicine-agency-ema-eu-commission-request-evaluate-impact-removal-titanium_en.pdf

Zur Patientensicherheit gehört natürlich auch die Verfügbarkeit nötiger Medikamente. Ich gehe davon aus, dass, wie vorgesehen, nach einer Übergangszeit von längstens drei Jahren die Frage erneut aufgerufen wird und dann auch ein Verbot in Arzneimitteln erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Heidenblut

 

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