Wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt?
Sehr geehrter Herr MdB Heidenblut,
wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt? (siehe https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_54.html?nn=595366 )
mfg,
Martin S.
Sehr geehrter Herr S.,
wir wollen ja viel weiter gehen, als es die Empfehlung vorsieht, indem wir ein Gesetz zur Legalisierung von Cannabis machen. In diesem Rahmen wird es Änderungen des BTMG geben. Soweit dabei aus den Empfehlungen noch Aspekte unberücksichtigt geblieben sind, bin ich mir sicher, sie können hier einfließen. Das Gesetz soll Ende 2022 vorgelegt werden.
Mit freundlichen grüßen,
Dirk Heidenblut