Wäre es denkbar mit Inkrafttreten des CanG seine Fahrerlaubnis ohne MPU wieder zu erlangen?
Wie verhält sich das in Fällen mit Personen die damals einen THC Wert im Blut hatten der unter dem neu festgelegtem Wert ist und es ein einmaliger Verstoß war?
Wie verhält sich das in Fällen in denen die Personen nie im Auto erwischt wurden, sondern aufgrund einer Kontrolle außerhalb des Straßenverkehrs mit Cannabis erwischt wurden und deshalb ihre Fahrerlaubnis verloren haben und eine MPU angeordnet bekommen haben?
Sehr geehrter Herr R.,
da das Gesetz ja noch keinen neuen Grenzwert konkret regeln wird, kann es dazu also auch keine Veränderungen geben, auch wenn ich das sehr bedauere. Ob mit dem separaten Gesetz zur Regelung des Grenzwerts dann auch Regelungen zum Umgang mit der Vergangenheit getroffen werden, kann ich leider jetzt noch nicht sagen.
Zum zweiten Teil enthält das Gesetz keine konkreten Regelungen, da würde ich empfehlen im jeweiligen Einzelfall (der kann ja sehr unterschiedlich gestaltet sein, rechtlichen Rat zu suchen, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Heidenblut